EM-EUKAL Bonbons Granatapfel-Honig zuckerhaltig 75 g 

nur 2,19 €

(29,20 € / 1 kg)

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Hersteller Dr. C. SOLDAN GmbH
Artikelnummer: 11112794
Packungsgröße 75 g 
Nettofüllmenge 75 g
Darreichungsform Bonbons
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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Details

Em-eukal® Granatapfel-Honig

Erfrischend süß. Und lecker! Genuss des Jahres 2016. Eine einzigartige Rezeptur: Kostbarer Honig verfeinert mit dem herrlich intensiven Aroma des Granatapfels.
Der Genuss des Jahres Em-eukal Granatapfel-Honig ist ein wohltuendes und zugleich fruchtig-frisches Geschmackserlebnis. Immer und überall.

 
Hustenbonbons mit Vitamin C

Em-eukal® Granatapfel-Honig 
Ein 75-g-Beutel enthält ca. 3 Portionen.
73 kJ (17 kcal) pro Bonbon.

Zutaten

Zucker; Glukosesirup; Honig 6 g/100 g; Säuerungsmittel: Zitronensäure; natürliche Aromen; Vitamin C; Granatapfelsaftkonzentrat 0,04 g/ 100 g*; gefärbt mit: Schwarze Johannisbeere- und Karottenkonzentrat; Menthol.

*entspricht 0,2% Fruchtsaftanteil

 

Nettofüllmenge: 75g

Wildkirsche-Gummidrops mit 5 Vitaminen

Aufbewahrungshinweis

Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Trocken und kühl lagern.

Gebrauchshinweis

Em-eukal Granatapfel-Honigeinfach genießen und dieBedeutung einerabwechslungsreichen undausgewogenen Ernährungund einer gesundenLebensweise beachten.

 

Adresse des Lebensmittel-Unternehmens

Dr. C. SOLDAN GmbH
Dr.-Carl-Soldan-Platz 1
91325 Adelsdorf

PZN 11112794
Anbieter Dr. C. SOLDAN GmbH
Dr.-Carl-Soldan-Platz 1
D-91325 Adelsdorf
Packungsgröße 75 g 
Darreichungsform Bonbons
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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