BIOCHEMIE DHU 3 Ferrum phosphoricum D 12 Tabletten 200 St

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BIOCHEMIE DHU 3 Ferrum phosphoricum D 12 Tabletten
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Hersteller DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 02580510
Packungsgröße 200 St
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

DHU Schüßler-Salz Nr. 3 Ferrum phosphoricum D12, 200 Tabletten

DHU Schüßler-Salze sind homöopathische Arzneimittel. Die Anwendung erfolgt
ausschließlich aufgrund der langjährigen Verwendung in dieser Therapie.
Ferrum phosphoricum D3 [D6, D12] Biochemisches Funktionsmittel Nr. 3,
Registrierte homöopathische Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation.
Enthalten Lactose und Weizenstärke. Packungsbeilage beachten!

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.
DHU Arzneimittel GmbH & Co. KG, Karlsruhe

 

PZN 02580510
Anbieter DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Packungsgröße 200 St
Packungsnorm N2
Produktname
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Anwendungshinweise

  • Sie sollten die Tabletten eine halbe Stunde vor oder nach dem Essen einnehmen und sie vorzugsweise langsam im Mund zergehen lassen. So können die Arzneistoffe ohne Umwege direkt über die Mundschleimhaut aufgenommen werden.
  • Bei kleinen Kindern empfiehlt es sich, die Tablette vor der Einnahme in etwas Wasser aufzulösen.
  • Vielfach empfehlen Therapeuten eine Kombination von mehreren Mineralsalzen. In solchen Fällen werden die Salze im Wechsel eingenommen, beispielsweise im stündlichen Wechsel oder morgens das erste, mittags das zweite, abends das dritte Dr. Schüßler Salz. Einige Therapeuten empfehlen die jeweiligen Mineralsalze gemeinsam in heißem Wasser aufzulösen und schluckweise zu trinken. Die Dauer der Einnahme von Mineralsalzen nach Dr. Schüßler orientiert sich am Heilungsfortschritt. Sie werden bis zur Besserung der Beschwerden eingenommen.

  • Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen das Arzneimittel nicht anders verordnet wurde:
    • Bei akuten Beschwerden sollten Sie alle fünf Minuten 1 Tablette bis zum Eintritt einer Besserung einnehmen. Zur nachfolgenden Behandlung oder in chronischen Fällen sollten 3- bis 6-mal täglich 1 bis 2 Tabletten eingenommen werden.
    • Kinder unter 12 Jahren erhalten bei akuten Beschwerden 1- bis 2-stündlich 1 Tablette. Zur nachfolgenden Behandlung oder in chronischen Fällen sollte 3- bis 4-mal täglich 1 Tablette eingenommen werden.
  • Wie lange sollten Sie das Arzneimittel einnehmen?
    • Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

250 mg Ferrum phosphoricum (hom./anthr.) D12

+ Lactose 1-Wasser

+ Magnesium stearat

+ Weizenstärke

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber einen der Inhaltsstoffe sind.

Nebenwirkungen

  • Hinweis: Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Wechselwirkungen

  • Eine Beeinflussung der Wirkung des Arzneimittels durch andere Medikamente ist bisher nicht bekannt.
  • Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
  • Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie bitte Ihren Arzt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel sollten auch Biochemische Funktionsmittel in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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