FIEBER- UND Zahnungszäpfchen 10 St

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FIEBER- UND Zahnungszäpfchen
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Hersteller WELEDA AG
Artikelnummer: 02565203
Packungsgröße 10 St
Darreichungsform Suppositorien
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
auf Lager

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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PZN 02565203
Anbieter WELEDA AG
Packungsgröße 10 St
Packungsnorm N1
Produktname
Darreichungsform Suppositorien
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Anwendungshinweise

  • Die Zäpfchen werden rektal angewendet.

  • Wenden Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung an.
  • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
    • 2 - 4 mal täglich 1 Zäpfchen in den Mastdarm einführen.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Die Behandlung von fieberhaften Erkrankungen sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2 Tagen keine Besserung ein, sollte ein Arzt konsultiert werden. Wegen des Bestandteils Echinacea sollte die Anwendung nicht länger als 2 Wochen ohne Unterbrechung erfolgen.

 

  • Wenn Sie die Anwendung vergessen haben:
    • Wenden Sie nicht die doppelte Dosis an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.

 

  • Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich bei der Anwendung dieses Arzneimittels nicht ganz sicher sind.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

20 mg Argentum metallicum praeparatum (hom./anthr.) D19

Chamomilla comp. (hom./anthr.)

20 mg Atropa belladonna (hom./anthr.) D3

20 mg Chamomilla radix ethanol. Decoctum (hom./anthr.) D2

135 mg Echinacea (hom./anthr.)

135 mg Echinacea purpurea ex planta tota (hom./anthr.)

20 mg Papaver somniferum (hom./anthr.) D3

+ Cellulose Pulver

+ Kakao Butter

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden
    • bei Überempfindlichkeit gegen einen der Bestandteile oder gegen Korbblütler.
    • Aus grundsätzlichen Erwägungen darf die Anwendung nicht erfolgen bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, bösartigen Erkrankungen der weißen Blutzellen (Leukämie bzw. Leukämie-ähnliche Erkrankungen), entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen), Autoimmun-Erkrankungen, Multipler Sklerose, AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion oder anderen chronischen Virus-Erkrankungen.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann dieses Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Es können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
  • Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut (Echinacea) wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet.
    • [Die Häufigkeitsangabe „selten" bedeutet, dass die Nebenwirkung bei weniger als 1 von 1000 aber bei mehr als 1 von 10 000 Behandelten beobachtet wurde.]
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln
    • Keine bekannt
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Hinweise

  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung
    • Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.
    • Kinder
      • Zur Anwendung des Präparates bei Kindern bis 1 Jahr liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Sie sollten deshalb nicht angewendet werden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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