RESTAXIL flüssig 50 ml

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Hersteller PharmaSGP GmbH
Artikelnummer: 11222324
Packungsgröße 50 ml
Darreichungsform Flüssigkeit
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

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30 ml

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

Restaxil - homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen

 

Restaxil ist ein zugelassenes Arzneimittel zur Behandlung von Neuralgien (Nervenschmerzen). Häufig äußern sich diese zum Beispiel in Form von Rückenschmerzen, muskelkaterähnlichen Schmerzen (Fibromyalgie) oder Missempfindungen in Beinen und Füßen (Diabetische Polyneuropathie). Die Auslöser der Schmerzen sind häufig gleich: geschädigte oder gereizte Nerven.

Restaxil ist:

  • homöopathisch
  • gut verträglich
  • geeignet zur Behandlung von Nervenschmerzen

 

Die Restaxil Arzneitropfen enthalten einen besonderen Komplex aus fünf Wirkstoffen, die eigentlich dafür bekannt sind, die Nerven zu reizen. In einer homöopathischen Dosierung setzen sie jedoch gezielt Reize im Körper, der dadurch Störungen im Organismus erkennen und so beginnen kann, die geschädigten Nervenzellen zu regenerieren.

Restaxil ist gut verträglich und hat keine bekannten Neben- und Wechselwirkungen. Restaxil kann so auch regelmäßig eingenommen werden.

Restaxil Anwendung

Die empfohlene Dosis für Erwachsene beträgt bei:

  • akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6 × täglich, je 5 Tropfen.
    Eine über eine Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.
  • chronischen Verlaufsformen 1 bis 3 × täglich je 5 Tropfen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.


Restaxil darf nicht eingenommen werden:

  • wenn Sie überempfindlich gegenüber Gelsemium sempervirens, Spigelia anthelmia, Iris versicolor, Cyclamen purpurascens, Cimicifuga racemosa oder einen der sonstigen Bestandteile sind
  • wenn Sie alkoholkrank sind
  • von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren

 

Hinweise

Halten Sie die Flasche zur Entnahme der Tropfen schräg und klopfen Sie zum Antropfen leicht auf den Flaschenboden. Es kann vorkommen, dass sich die ersten Tropfen erst nach ein paar Sekunden lösen.

Inhaltsstoffe

Gelsemium sempervirens Dil. D2, Spigelia anthelmia Dil. D2, Iris versicolor Dil. D2, Cyclamen purpurascens Dil. D3 und Cimicifuga racemosa Dil. D2.

10 g (entsprechend 10,24 ml) Restaxil enthalten:

Inhaltsstoffe Menge
Gelsemium sempervirens Dil. D2 0,01 g
Spigelia anthelmia Dil. D2 0,04 g
Iris versicolor Dil. D2 0,01 g
Cyclamen purpurascens Dil. D3 0,05 g
Cimicifuga racemosa Dil. D2 0,02 g

 

Der sonstige Bestandteil ist Ethanol 15 % (m/m). 1 g Restaxil entspricht 19 Tropfen.

Adresse des Anbieters/Herstellers

PharmaSGP GmbH
Am Haag 14
D-82166 Gräfelfing

PZN 11222324
Anbieter PharmaSGP GmbH
Packungsgröße 50 ml
Produktname
Darreichungsform Flüssigkeit
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Zusatzbeschreibung

Bei Nervenschmerzen

Gut verträglich

Individuell Dosierbar

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Gramm

2 mg Cimicifuga racemosa (hom./anthr.) D2

5 mg Cyclamen europaeum (hom./anthr.) D3

1 mg Gelsemium sempervirens (hom./anthr.) D2

1 mg Iris versicolor (hom./anthr.) D2

4 mg Spigelia anthelmia (hom./anthr.) D2

+ Ethanol

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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