BABYBENE Gel 10 ml

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BABYBENE Gel
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Hersteller Pädia GmbH
Artikelnummer: 10033420
Packungsgröße 10 ml
Darreichungsform Gel
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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PZN 10033420
Anbieter Pädia GmbH
Von-Humboldt-Straße 1
D-64646 Heppenheim
Packungsgröße 10 ml
Produktname
Darreichungsform Gel
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Anwendungshinweise

  • Anwendung von BabyBene® Gel
    • 1. Auf dem Kopf des Kindes haben sich gelblich-weiße bis gelblich-braune Beläge gebildet, die sich nicht mit Wasser und Shampoo abwaschen lassen.
    • 2. Eine dünne Schicht BabyBene® Gel mit trockenen Fingern auf die TROCKENE Kopfhaut auftragen.
    • 3. Mit kreisförmigen Bewegungen das Gel ca. 1 Minute auf die betroffenen Hautareale verteilen. Im Bereich der Fontanellen besonders vorsichtig sein.
      • Mehrere Minuten einwirken lassen.
    • 4. Anschließend tropfenweise Wasser auf die eingeweichten Schuppen geben und vorsichtig kreisförmig verteilen.
      • Es entsteht eine milchig-trübe, wasserlösliche Mischung (Emulsion).
    • 5. Die entstandene Emulsion mit reichlich lauwarmem Wasser abspülen.
    • Kontakt mit den Augen vermeiden.
    • 6. Anschließend den Kopf vorsichtig abtrocknen.
  • Bei dicken Schuppenauflagerungen oder fest haftenden Schuppen kann die Anwendung an den folgenden Tagen wiederholt werden.

  • Durch Zugabe weniger Tropfen Wasser wird aus dem Öl-Talg-Gemisch eine milchig-trübe, wasserlösliche Emulsion, die problemlos mit lauwarmem Wasser abgespült werden kann.
  • Durch BabyBene® Gel werden schuppige Ablagerungen gelöst; die erneute Bildung von Schuppen wird jedoch nicht beeinflusst. Die Anwendung von BabyBene® Gel kann bei erneuter Schuppenbildung jederzeit wiederholt werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Milliliter

alpha-Tocopherol

Capryl/Caprinsäure Triglycerid

Glycerol

Jojobawachs, flüssig

Natrium chlorid

Olivenöl, nativ

Polyglyceryl-5 trioleat

Reisöl

Wasser, gereinigt

Gegenanzeigen

keine Informationen vorhanden

Nebenwirkungen

keine Informationen vorhanden

Wechselwirkungen

keine Informationen vorhanden

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen

keine Informationen vorhanden

Hinweise

  • Eine vermehrte Kopfschuppung bei Säuglingen und Kleinkindern sollte grundsätzlich von einem Arzt abgeklärt werden, insbesondere wenn:
    • große plattenförmige Beläge oder wunde Stellen vorhanden sind;
    • Ihr Kind sich an den betroffenen Stellen häufig kratzt;
    • die Kopfhaut nach Ablösung der Schuppen gerötet ist oder nässt.
  • Wenn die Kopfhaut nach der Anwendung zunächst ungewohnt riecht:
    • Dafür sind Mikroorganismen verantwortlich, die unter starken Belägen gute Lebensbedingungen finden.
    • Ohne Schuppen verschwinden normalerweise auch die Mikroorganismen - und mit ihnen nach einigen Kopfwäschen auch der Geruch. Fragen Sie Ihren Arzt, wenn die Kopfhaut stark riecht oder der Geruch länger bestehen bleibt.
  • Wenn bei der Anwendung Haare ausgehen:
    • Viele Eltern kennen die sogenannte „Liegeglatze": Manche Babys verlieren einen Teil der Haare, besonders an Stellen, auf denen sie bevorzugt liegen.
    • Später wachsen dort wieder Haare nach. Auch andere Beanspruchungen, wie z. B. beim Entfernen der Schuppen, können zu verstärktem Haarverlust beitragen.
  • Nicht über 25 °C lagern.
  • Kontakt mit den Augen vermeiden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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