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Hersteller/Vertrieb MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Artikelnummer: 01852188
Packungsgröße 50 ml
Darreichungsform Mischung
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
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Details

Contramutan® Tropfen

 

Contramutan® Tropfen ist ein homöopathisches Arzneimittel zur schonenden Bekämpfung der typischen Erkältungsbeschwerden.

Contramutan® Tropfen enthalten den echten indianischen Wasserdost (Eupatorium perfoliatum). So wirken Contramutan® Tropfen gegen typische Erkältungssmptome und mildern den Erkältungsverlauf: Für die optimale Einnahme sollten die Tropfen vor dem Herunterschlucken für einige Zeit im Mund belassen werden.

Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Fieberhafte, grippale Infekte mit Entzündungen der oberen Luftwege.

Pflichtangaben:
Contramutan® Tropfen. Anwendungsgebiete: Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Fieberhafte, grippale Infekte mit Entzündungen der oberen Luftwege. Warnhinweis: Enthält 33,4 Vol.-% Alkohol. Packungsbeilage beachten! Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Anwendung

 

  • Erwachsene und Jugendliche ab 13 Jahre nehmen bei akuten Zuständen alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12-mal täglich, je 5 – 10 Tropfen ein.
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren nehmen bei gleicher Häufigkeit je 4 bis 7 Tropfen.
  • Kleinkinder von 1 bis 6 Jahren nehmen bei gleicher Häufigkeit je 3 bis 5 Tropfen.

 

Kleinkinder nehmen die Tropfen auf Zucker oder verdünnt mit Flüssigkeit (Wasser, Tee) ein, Kinder und Erwachsene unverdünnt.

Contramutan® Tropfen sollten vor Gebrauch geschüttelt werden.

Hinweise

Enthält 33,4 Vol.-% Alkohol.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Inhaltsstoffe

Wirkstoffe
10 g Mischung enthalten: Eupatorium perfoliatum (Wasserdost) Ø 1 mg, Aconitum napellus Ø 1 mg, Atropa belladonna Ø 1 mg, Echinacea angustifolia Ø 1 mg

Sonstige Bestandteile: Ethanol 94% (m/m), gereinigtes Wasser.

 

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

PZN 01852188
Hersteller/Vertrieb: MCM KLOSTERFRAU Vertr. GmbH
Gereonsmühlengasse 1-11
D-50670 Köln
Packungsgröße 50 ml
Packungsnorm N2
Produktname Contramutan
Darreichungsform Mischung
Alkoholgehalt 33,4 Vol.-%
Alkoholgehalt 33.4 Vol.-%
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Zusatzbeschreibung

Homöopathisches Arzneimittel

Bei Erkältungsbeschwerden

Auch für Kinder ab 1 Jahr

Anwendungshinweise

  • Erwachsene und Kinder nehmen die Tropfen unverdünnt ein. Kleinkinder sollten sie auf Zucker oder mit Flüssigkeit (Wasser, Tee) verdünnt einnehmen.
  • Da die Wirkstoffe des Präparates besonders gut von der Mundschleimhaut aufgenommen werden, sollten die Tropfen vor dem Herunterschlucken für einige Zeit im Mund belassen werden.
  • Vor Gebrauch schütteln.

  • Nehmen Sie das Präparat immer genau nach der Anweisung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis bei akuten Zuständen:
    • Kleinkinder 1 - 6 Jahre (ca. 8 - 20 kg)
      • Einzeldosis: Alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12-mal täglich 3 - 5 Tropfen
      • Tagesgesamtdosis: 36 - 60 Tropfen
    • Kinder 6 - 12 Jahre (ca. 20 - 43 kg)
      • Einzeldosis: Alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12-mal täglich 4 - 7 Tropfen
      • Tagesgesamtdosis: 48 - 84 Tropfen
    • Jugendliche ab 13 Jahren und Erwachsene
      • Einzeldosis: Alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 12-mal täglich 5 - 10 Tropfen
      • Tagesgesamtdosis: 60 - 120 Tropfen
  • Bei abklingenden Beschwerden (subakutes Stadium) nehmen die einzelnen Personengruppen 1- bis 3-mal täglich die vorgenannten Einzelmengen ein.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Die Dauer der Anwendung richtet sich nach der therapeutischen Notwendigkeit bzw. nach der Dauer der Erkrankung. Wegen des Bestandteils Echinacea das Präparat ohne ärztlichen Rat nicht länger als 2 Wochen angewendet werden.
  • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung von des Arzneimittels zu stark oder zu schwach ist.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten
    • Die Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann insbesondere bei Kleinkindern zu einer Alkoholvergiftung führen, die sich zunächst in Erregung, später in Krämpfen und Bewusstlosigkeit äußert; in diesem Fall besteht Lebensgefahr durch Atemlähmung, weshalb unverzüglich ein Arzt aufzusuchen ist.

 

  • Wenn Sie die Einnahme vergessen haben
    • Wenn Sie eine Einnahme des Arzneimittels vergessen haben, so sollten Sie diese möglichst bald nachholen und dann mit der verordneten bzw. empfohlenen Dosierung fortfahren.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Anwendungsgebiete

  • Das Präparat ein homöopathisches Arzneimittel bei entzündlichen Erkrankungen der oberen Luftwege.
  • Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
  • Dazu gehören:
    • Fieberhafte, grippale Infekte mit Entzündungen der oberen Luftwege.

Wirkungsweise

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Es handelt sich um ein homöopathisches Arzneimittel. Langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass das homöopathische Arzneimittel bei bestimmten Beschwerden helfen kann.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Gramm

0.1 mg Aconitum napellus (hom./anthr.) Ø

0.1 mg Atropa belladonna (hom./anthr.) Ø

100 mg Echinacea (hom./anthr.) Ø

0.1 mg Eupatorium perfoliatum (hom./anthr.) Ø

+ Ethanol

+ Wasser, gereinigt

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden
    • bei Überempfindlichkeit gegen einen der Wirk- oder Hilfsstoffe oder gegen Korbblütler.
    • aus grundsätzlichen Erwägungen bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie
      • Tuberkulose,
      • Leukämie bzw. Leukämie-ähnlichen Erkrankungen (Leukosen),
      • entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen),
      • Autoimmunerkrankungen,
      • multipler Sklerose,
      • AIDS-Erkrankung, HIV-Infektion und anderen chronischen Viruserkrankungen.
    • bei Alkoholkranken

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann das Präparat Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei Jedem auftreten müssen.
  • Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
    • Sehr häufig: mehr als 1 Behandelter von 10
    • Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
    • Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
    • Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
    • Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10.000
    • Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
  • Bedeutsame Nebenwirkungen oder Zeichen, auf die Sie achten sollten, und Maßnahmen, wenn Sie betroffen sind:
    • Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut (Echinacea) wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellungen, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet. In diesen Fällen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt aufsuchen.
  • Hinweis:
    • Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
  • Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht angegeben sind.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Bei Einnahme des Präparates mit anderen Arzneimitteln:
    • Es sind keine Wechselwirkungen bekannt.
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Allgemeiner Hinweis:
      • Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Das Arzneimittel soll wegen nicht ausreichend dokumentierter Erfahrungen und aufgrund des Alkoholgehaltes in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Einnahme des Arzneimittels ist erforderlich
    • wegen des Alkoholgehaltes, wenn Sie Epileptiker sind oder an Lebererkrankungen, Hirnerkrankungen oder Hirnschädigungen leiden.
    • bei länger anhaltenden Beschwerden, bei Atemnot, bei Fieber, das länger als 3 Tage bestehen bleibt oder über 39°C ansteigt, oder bei eitrigem oder blutigem Auswurf. In diesen Fällen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
    • Kinder
      • Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Säuglingen unter 1 Jahr liegen keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vor. Es soll deshalb bei Säuglingen unter 1 Jahr nicht angewendet werden.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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