DHU Schüßler-Salz Nr. 3® Ferrum phosphoricum D 12 Tabletten 420 St

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Hersteller/Vertrieb DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 06584019
Packungsgröße 420 St
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

DHU Schüßler-Salz Nr. 3® Ferrum phosphoricum D12 Tabletten

DHU Schüßler-Salz Nr. 3® ist ein homöopathisches Arzneimittel. Die Anwendung erfolgt ausschließlich aufgrund der langjährigen Verwendung in dieser Therapie.

Vorkommen im Körper: Ferrum phosphoricum hat Anteil am Immunsystem und sorgt für eine gute Sauerstoffaufnahme im Körper. Eisen (Ferrum) befindet sich in allen Zellen des menschliche Körpers, vor allem in Muskelzellen und ist ein wichtiger Bestandteil des roten Blutfarbstoffs.

Pflichtangaben:
DHU Schüßler-Salz Nr. 3® Ferrum phosphoricum D12 Anwendungsgebiete: Registriertes homöopathisches Arzneimittel, daher ohne Angabe einer therapeutischen Indikation. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Enthält Lactose und Weizenstärke. Packungsbeilage beachten! Deutsche Homöopathie-Union DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG, Karlsruhe

Anwendung

Sie sollten die Tablette eine halbe Stunde vor oder nach dem Essen einnehmen und sie vorzugsweise langsam im Mund zergehen lassen.

Auch homöopathische Medikamente sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Hinweise

Enthält Lactose und Weizenstärke.
Packungsbeilage beachten!

Inhaltsstoffe

Wirkstoff
1 Tablette enthält: Ferrum phosphoricum Trit. D12 250 mg

Sonstige Bestandteile: Lactose, Magnesiumstearat, Weizenstärke

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

 

PZN 06584019
Hersteller/Vertrieb: DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Ottostraße 24
D-76227 Karlsruhe
Packungsgröße 420 St
Packungsnorm N3
Produktname DHU Schüßler-Salz Nr. 3® Ferrum phosphoricum D 12 Tabletten
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
DHU-Arzneimittel GmbH & Co. KG
Ottostr. 24
76227 Karlsruhe
Deutschland

Webseite: https://www.dhu.de
Tel: +49 800 1012289-21
E-Mail: info@dhu.de
Impressum: https://www.dhu.de/impressum

Zusatzbeschreibung

Homöopathisches Arzneimittel

Höchste Qualität im umweltfreundlichen Arzneiglasfläschchen

Produziert in Deutschland

Anwendungshinweise

  • Sie sollten die Tabletten eine halbe Stunde vor oder nach dem Essen einnehmen und sie vorzugsweise langsam im Mund zergehen lassen. So können die Arzneistoffe ohne Umwege direkt über die Mundschleimhaut aufgenommen werden.
  • Bei kleinen Kindern empfiehlt es sich, die Tablette vor der Einnahme in etwas Wasser aufzulösen.
  • Vielfach empfehlen Therapeuten eine Kombination von mehreren Mineralsalzen. In solchen Fällen werden die Salze im Wechsel eingenommen, beispielsweise im stündlichen Wechsel oder morgens das erste, mittags das zweite, abends das dritte Dr. Schüßler Salz. Einige Therapeuten empfehlen die jeweiligen Mineralsalze gemeinsam in heißem Wasser aufzulösen und schluckweise zu trinken. Die Dauer der Einnahme von Mineralsalzen nach Dr. Schüßler orientiert sich am Heilungsfortschritt. Sie werden bis zur Besserung der Beschwerden eingenommen.

  • Die folgenden Angaben gelten, soweit Ihnen das Arzneimittel nicht anders verordnet wurde:
    • Bei akuten Beschwerden sollten Sie alle fünf Minuten 1 Tablette bis zum Eintritt einer Besserung einnehmen. Zur nachfolgenden Behandlung oder in chronischen Fällen sollten 3- bis 6-mal täglich 1 bis 2 Tabletten eingenommen werden.
    • Kinder unter 12 Jahren erhalten bei akuten Beschwerden 1- bis 2-stündlich 1 Tablette. Zur nachfolgenden Behandlung oder in chronischen Fällen sollte 3- bis 4-mal täglich 1 Tablette eingenommen werden.
  • Wie lange sollten Sie das Arzneimittel einnehmen?
    • Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

250 mg Ferrum phosphoricum (hom./anthr.) D12

+ Lactose 1-Wasser

+ Magnesium stearat

+ Weizenstärke

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden, wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber einen der Inhaltsstoffe sind.

Nebenwirkungen

  • Hinweis: Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Wechselwirkungen

  • Eine Beeinflussung der Wirkung des Arzneimittels durch andere Medikamente ist bisher nicht bekannt.
  • Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
  • Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie bitte Ihren Arzt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel sollten auch Biochemische Funktionsmittel in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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