DOPPELHERZ A-Z Depot Tabletten 40 St 

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Hersteller/Vertrieb Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 02561576
Packungsgröße 40 St 
Nettofüllmenge 59,60 g
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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60 St 

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Details

DOPPELHERZ A-Z Depot Tabletten

 

  • Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und Lutein
  • 23 wichtige Vitamine, Mineralstoffe + Spurenelemente von A-Z
  • Depot-Tablette mit zeitversetzter Freigabe
  • Lactose- und glutenfrei

 

Schon mit 1 Depot-Tablette führen Sie Ihrem Körper wichtige Vitamine, Mineralien und Spurenelemente plus Lutein über viele Stunden des Tages zu

Eine optimale Versorgung mit lebensnotwendigen Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen ist eine wichtige Voraussetzung für Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Diese lebenswichtigen Nährstoffe kann der Körper nicht selbst herstellen. Wir müssen diese Stoffe daher täglich zuführen. Eine Kost, die reich an Obst, Gemüse, Getreide und Milchprodukten ist, bei der aber auch regelmässig Fisch verzehrt wird, kann den Nährstoffbedarf decken.

Worin liegt der Vorteil von Depot-Tabletten?

Die Versorgung mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen ist bei unausgewogener Ernährung oft nicht optimal. Bestimmte Vitamine und Mineralstoffe kann der Körper zudem nur begrenzt speichern. Hierzu gehören die wasserlöslichen Vitamine, wie z. B. die Vitamine C, B1, B2 und B6.

So werden z.B. zuviel auf einmal verzehrte Mengen an Vitamin C wieder ungenutzt ausgeschieden mit der Folge, dass sie in Zeiten höherer Belastung dem Körper nicht zur Verfügung stehen können.

Die Depot-Tablette von Doppelherz arbeitet aufgrund eines speziell entwickelten Herstellungsverfahrens wie eine Art „Nährstoffspeicher“. Aus diesem „Nährstoffspeicher" werden die wertvollen Nährstoffe über viele Stunden nach und nach freigegeben und stehen dem Körper so anhaltend zur Verfügung.

 

Lebensmittelangaben

Nettofüllmenge: 59.6 g (40 Stük)

Bezeichnung des Lebensmittels

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und Lutein

Zutaten

Dicalciumphosphat, Füllstoff mikrokristalline Cellulose, Vitamin C, Füllstoff Hydroxypropylmethylcellulose, Füllstoff Isomalt, Magnesiumoxid, modifizierte Stärke, Trennmittel Speisefettsäuren, Niacin, Vitamin E, Panthothensäure, Zinksulfat, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, Stärke, Vitamin B6, Eisensulfat, Vitamin B1, Vitamin B2, Trennmittel Talkum, Trennmittel Siliciumdioxid, Kupfersulfat, Tricalciumphosphat, Farbstoff Eisenoxide und Eisenhydroxide, Feuchthaltemittel Glycerin, Lutein aus Studentenblumen, Vitamin A, Folsäure, Biotin, Kaliumiodid, Chrom-(III)-Chlorid, Natriummolybdat, Natriumselenit, Phytomenadion, Vitamin D, Vitamin B12

Aufbewahrungshinweise

Trocken und bei Raumtemperatur außerhalb der Reichweite von kleinen Kndern lagern.

Verwendungshinweise

Täglich 1 Tablette nach einer Mahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit unzerkaut einnehmen. Die Tabletten können bei Bedarf auch in zwei Hälften zerteilt werden

Gebrauchshinweise

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren.

Für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.

Ab einer Menge von 3,5 mg Zink pro Tag sollte auf die Einnahme weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel verzichtet werden.

Biotin kann Auswirkungen auf einige ärztliche Laboruntersuchungen haben, was zu verfälschten Ergebnissen führt. Informieren Sie deshalb Ihren Arzt bei anstehenden Laboruntersuchungen darüber, dass Sie ein biotinhaltiges Präparat einnehmen, damit er dies berücksichtigen kann.

Adresse des Lebensmittel-Unternehmens

Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Str. 74
24941 Flensburg

PZN 02561576
Hersteller/Vertrieb: Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Straße 74
D-24941 Flensburg
Packungsgröße 40 St 
Produktname
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen, Mineralstoffen, Spurenelementen und Lutein

Depot-Tablette mit zeitversetzter Freigabe

Lactose- und glutenfrei

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

alpha-Tocopherol acetat

10 mg RRR-alpha-Tocopherol Äquivalent

150 mg Ascorbinsäure

0.3 mg Biotin

Calcium hydrogenphosphat

Calcium pantothenat

12 mg Pantothensäure

Chrom (III) chlorid

25 µg Chrom (III) Ion

5 µg Colecalciferol

2.5 µg Cyanocobalamin

D-Gluconsäure, Zinksalz (2:1)

5 mg Zink Ion

Eisen (II) fumarat

2.1 mg Eisen (II) Ion

0.45 mg Folsäure

Kalium iodid

0.1 mg Iodid Ion

Kupfer (II) sulfat, wasserfrei

0.9 mg Kupfer (II) Ion

Magnesium oxid

45 mg Magnesium Ion

Natrium molybdat, wasserfrei

0.02 mg Molybdän (VI) Ion

Natrium selenat

0.01 mg Selen (VI) Ion

Nicotinamid

18 mg Nicotinsäure

92 mg Phosphat Ion

0.02 mg Phytomenadion

Pyridoxin hydrochlorid

5 mg Pyridoxin

0.4 mg Retinol

4 mg Riboflavin

Ringelblumenkraut Extrakt

1.5 mg Lutein

Thiamin nitrat

3.5 mg Thiamin

+ Eisen (III) oxid

+ Glycerol

+ Hyprolose

+ Hypromellose

+ Lactose

+ Öle, pflanzlich

+ Polysorbat 80

+ Reisstärke

+ Schellack

+ Silicium dioxid

+ Speisefettsäuren, Calciumsalze

+ Speisefettsäuren, Mono- und Diglyceride

+ Talkum

+ Titan dioxid

120 mg Gesamt Calcium Ion

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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