DOPPELHERZ Glucosamin 500 Kapseln 120 St 

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DOPPELHERZ Glucosamin 500 Kapseln
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Hersteller/Vertrieb Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 06325341
Packungsgröße 120 St 
Nettofüllmenge 111 g
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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Details

Doppelherz Glucosamin 500 Kapseln

 

  • Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosaminsulfat, Vitamin E, C, Zink und Selen
  • für die Knorpel- & Knochenfunktion*
  • lactosefrei, glutenfrei
  • 1-2 Kapseln täglich

 

Doppelherz Glucosamin 500 enthält eine Kombination wichtiger Mikronährstoffe wie z.B. Vitamin C, E, Zink und Selen. Daneben enthalten die Kapseln 500 mg Glucosaminsulfat. Glucosamin ist ein sogenannter Aminozucker. Besonders reichhaltige Quellen von Glucosamin stellen bestimmte tierische Lebensmittel dar. Glucosamin ist tierischen Ursprungs.

* Vitamin C trägt zur normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpel- und Knochenfunktion bei. Vitamin C und Vitamin E tragen wie die Spurenelemente Zink und Selen dazu bei, die Zellen vor oxidativem Stress zu schützen. Zink trägt zum Erhalt normaler Knochen bei.

 

Anwendung

Täglich 1-2 Kapseln zu einer Mahlzeit mit etwas Flüssigkeit unzerkaut einnehmen.

 

Lebenmittelangaben

Nettofüllmenge: 111 g (120 Stück)

Bezeichnung des Lebensmittels

Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosaminsulfat, Vitamin E, C, Zink und Selen

Zutaten

Glucosaminsulfat aus Bestandteilen von Garnelen 54 %, Gelatine (Rind), Maisstärke, Vitamin C, Vitamin E, Zinkgluconat, Trennmittel Siliciumdioxid, Trennmittel Magnesiumsalze der Speisefettsäuren, Farbstoff Eisenoxide und Eisenhydroxide, Natriumselenit

Aufbewahrungshinweise

Trocken und nicht über 25 Grad C lagern. Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren.

Verzehrempfehlung

Täglich 1-2 Kapseln zu einer Mahlzeit mit etwas Flüssigkeit unzerkaut einnehmen.

Gebrauchshinweise

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise.

Bei Verbrauchern mit eingeschränkter Glucosetoleranz wird eine Überwachung des Blutzuckerspiegels und des Insulinbedarfs empfohlen.

Verbraucher, die mit Cumarin-Antikoagulantien behandelt werden, sollten das Produkt nur nach Rücksprache mit dem Arzt anwenden. Die Blutgerinnung sollte sorgfältig überwacht werden.

Mangels Datenlage sollten Schwangere, Stillende, Kinder und Jugendliche auf eine Anwendung verzichten.

Ab einer Menge von 3,5 mg Zink pro Tag sollte auf die Einnahme weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel verzichtet werden

PZN 06325341
Hersteller/Vertrieb: Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Straße 74
D-24941 Flensburg
Packungsgröße 120 St 
Produktname
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Nahrungsergänzungsmittel mit Glucosaminsulfat, Vitamin E, C, Zink und Selen

1-2 Kapseln täglich

Vitamin C trägt zur normalen Kollagenbildung für eine normale Knorpel- und Knochenfunktion bei

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

30 mg Ascorbinsäure

500 mg D-Glucosamin sulfat (aus Krebstieren)

Natrium selenit

15 µg Selen (IV) Ion

15 mg RRR-alpha-Tocopherol Äquivalent

Zink gluconat x-Wasser

2.5 mg Zink Ion

+ Gelatine

+ Maltodextrin

+ Silicium dioxid

+ Speisefettsäuren, Magnesiumsalze

+ Stärke, modifiziert

+ Titan dioxid

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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