DOPPELHERZ Haar Vital+Zink+Hirseextrakt Kapseln 30 St 

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Hersteller/Vertrieb Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 01104575
Packungsgröße 30 St 
Nettofüllmenge 34,60 g
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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Details

Doppelherz Haar Vital+Zink+Hirsesamenextrakt

 

  • Nahrungsergänzungsmittel mit Zink, Kupfer, Vitaminen, Hirsesamenextrakt und Weizenkeimöl
  • mit 300 µg Biotin und 5 mg Zink als Beitrag für den Erhalt normaler Haare*
  • Kupfer unterstützt die normale Haarfarbe*
  • plus Weizenkeimöl und Hirsesamenextrakt
  • lactosefrei

 

 

Für die Nährstoffversorgung der Haare*

 

Haar ist nicht gleich Haar. Die Unterschiede sind groß, doch den Haaren ist auch einiges gemein: Haare sind biegsame, etwa 0,1 mm dünne Hornfäden von großer Festigkeit und Elastizität. Jedes Haar ist mit einem Haarbalg in der Haut eingebettet. Es wächst durch Bildung neuer Zellen. Die Zellen teilen sich extrem schnell, etwa fünfmal so schnell wie normale Hautzellen.

Haare bleiben ca. 6 Jahre auf dem Kopf bevor sie ausfallen. In dieser Zeit wachsen sie fast ununterbrochen, bis sie relativ spät eine Ruhepause von einigen Monaten einlegen und dann ausfallen. In der selben Haarwurzel wächst dann ein neues Haar heran und wird nach einigen Monaten sichtbar.

Es ist interessant, dass die Zahl der Kopfhaare abhängig von der Haarfarbe ist. Blonde haben ca. 140.000 Haare, Braunhaarige ca. 100.000 Haare und Rothaarige ca. 85.000 Haare. Ein Haar wächst pro Monat etwa einen Zentimeter. Würde man alle Haare zusammenzählen, ergäbe dies ein gesamtes Haarwachstum von 30 m pro Tag.

Haare erbringen sozusagen Höchstleistungen und benötigen dafür Nähr- und Aufbaustoffe, die über die Nahrung zugeführt werden müssen.

Das B-Vitamin Biotin leistet einen Beitrag für den Erhalt normaler Haare.*

Pantothensäure ist am Energiestoffwechsel der Zellen beteiligt.*

Vitamin B6, auch Pyridoxin genannt, unterstützt den normalen Eiweißstoffwechsel.*

Kupfer ist ein lebenswichtiges Spurenelement und leistet einen Beitrag zum Erhalt der normalen Haarfarbe (Pigmentierung).*

Zink hat eine Funktion bei der Zellteilung und trägt zur Erhaltung normaler Haare bei.*

Neben Zink, Kupfer und B-Vitaminen enthalten die Kapseln von Doppelherz noch einen Extrakt aus Hirsesamen und das aus dem Keim des Weizenkorns gewonnene Weizenkeimöl.

* Biotin trägt zum Erhalt normaler Haare bei. Pantothensäure trägt zum normalen Energiestoffwechsel bei. Vitamin B6 trägt zum normalen Eiweißstoffwechsel bei. Kupfer trägt zu einer normalen Haarpigmentierung bei. Zink hat eine Funktion bei der Zellteilung und trägt zur Erhaltung normaler Haare bei.

Anwendung

Täglich 1 Kapsel mit etwas Flüssigkeit unzerkaut einnehmen.

Inhaltsstoffe pro Kapsel

 

Inhaltsstoff pro Kapsel **NRV %
Zink 5 mg 50
Kupfer 0,15 mg 15
Biotin 300 µg 600
Pantothensäure 9 mg 150
Vitamin B6 1 mg 71
Hirsesamenextrakt 150 mg ***
Weizenkeimöl 500 mg ***

 

** Nährstoffbezugswerte gemäß EU-Verordnung 1169/2011

*** keine Nährstoffbezugswerte vorhanden

 

Lebensmittelangaben

Nettofüllmenge: 34.6 g

Bezeichnung des Lebensmittels

Nahrungsergänzungsmittel mit Zink, Kupfer, Vitaminen, Hirsesamenextrakt und Weizenkeimöl

Nährwertangaben

Sonstige (Tages)Portion
Hirsesamenextrakt 150 mg
Weizenkeimöl 500 mg

Zutaten

Weizenkeimöl, Gelatine (Rind), Hirsesamenextrakt, Kokosöl, Feuchthaltemittel Glycerin, Emulgator Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren, Feuchthaltemittel Sorbit, Zinksulfat, Emulgator Lecithine (Soja), Pantothensäure, Farbstoff Eisenoxide und Eisenhydroxide, Vitamin B6, Kupfersulfat, Biotin

Aufbewahrungshinweise

Für kleine Kinder unzugänglich aufbewahren. Trocken und nicht über 25 Grad C lagern.

Verwendungshinweise

Täglich 1 Kapsel mit etwas Flüssigkeit unzerkaut einnehmen.

Gebrauchshinweise

Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise.

Nicht für Kinder unter 12 Jahren geeignet.

Ab einer Menge von 3,5 mg Zink pro Tag sollte auf die Einnahme weiterer zinkhaltiger Nahrungsergänzungsmittel verzichtet werden.

Biotin kann Auswirkungen auf einige ärztliche Laboruntersuchungen haben, was zu verfälschten Ergebnissen führt. Informieren Sie deshalb bitte ihren Arzt bei anstehenden Laboruntersuchungen darüber, dass Sie ein biotinhaltiges Präparat einnehmen, damit er dies berücksichtigen kann.

PZN 01104575
Hersteller/Vertrieb: Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Straße 74
D-24941 Flensburg
Packungsgröße 30 St 
Produktname
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Nahrungsergänzungsmittel mit Zink, Kupfer, Vitaminen, Hirsesamenextrakt und Weizenkeimöl

Mit 300 Mikrogramm Biotin und 5mg Zink pro Kapsel

1 Kapsel täglich 

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

30 mg Ascorbinsäure

0.3 mg Biotin

Calcium pantothenat

9 mg Pantothensäure

150 mg Hirse Extrakt

Pyridoxin hydrochlorid

1 mg Pyridoxin

500 mg Weizenkeimöl

Zink sulfat

5 mg Zink Ion

+ 3-sn-Phosphatidylcholin (Sojabohne)

+ Bienenwachs

+ Eisen (III) oxid

+ Gelatine

+ Glycerol

+ Sojabohnenöl

+ Sorbitol

+ Weizengluten

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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