GLAUBERSALZ Natriumsulfat Pulver 100 g

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Hersteller/Vertrieb Bombastus-Werke AG
Artikelnummer: 01351954
Packungsgröße 100 g
Darreichungsform Pulver
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
auf Lager

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

Glaubersalz - zum Einnehmen nach Auflösen in Wasser

 

Glaubersalz ist ein salinisches Abführmittel für Kinder über 6 Jahren und Erwachsene bei Verstopfung (Obstipation) und zur Darmentleerung vor diagnostischen sowie therapeutischen Maßnahmen.

Glaubersalz wurde erstmals im 17. Jahrhundert von dem Chemiker Johann Rudolph Glauber hergestellt. Er stellte aus Kochsalz und Schwefelsäure Natriumsulfat her, was man heute unter dem Namen Glaubersalz kennt.

Glaubersalz ist ein grobkörniges Pulver, das in Wasser aufgelöst wird.

Im Darm bindet die Lösung Wasser, so dass sich der Flüssigkeitsanteil im Darm stark erhöht. Durch dieses erhöhte Volumen wird der Reflex zur Stuhlentleerung ausgelöst.

Pflichtangaben:
Glaubersalz. Salinisches Abführmittel für Kinder über 6 Jahren und Erwachsene. Zur kurzfristigen Anwendung bei Verstopfung (Obstipation) sowie zur Darmentleerung vor diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Bombastus-Werke AG, 01705 Freital, Deutschland

Anwendung

Soweit nicht anders verordnet, trinken Erwachsene 2 bis 4 Teelöffel voll (10 bis 20 g) Glaubersalz in ca. 250 ml Wasser gelöst. Für eine rasche Darmentleerung werden 1 bis 2 Esslöffel voll (20 bis 30 g) in ca. 500 ml Wasser gelöst getrunken.

Kinder über 6 Jahre erhalten die halbe Dosis.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Hinweise

Glaubersalz soll nur kurzfristig angewendet werden.

Eine längerfristige Anwendung führt zu einer Verstärkung der Darmträgheit.

Inhaltsstoffe

100 g Pulver enthalten den Wirkstoff: 100 g NatriumsulfatDecahydrat.
Sonstige Bestandteile sind nicht enthalten.

 

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

PZN 01351954
Hersteller/Vertrieb: Bombastus-Werke AG
Wilsdruffer Straße 170
D-01705 Freital
Packungsgröße 100 g
Produktname GLAUBERSALZ
Darreichungsform Pulver
Monopräparat ja
Wirksubstanz Natriumsulfat-10-Wasser
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Zur kurzfristigen Anwendung bei Verstopfungen

Zur Darmentleerung vor Operationen oder Untersuchungen

Zum Auflösen in Wasser

Anwendungshinweise

  • Soweit nicht anders verordnet, trinken Erwachsene 2 bis 4 Teelöffel voll (10 bis 20 g) Pulver in ca. 250 ml Wasser gelöst

  • Nehmen Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  • Soweit nicht anders verordnet, trinken Erwachsene 2 bis 4 Teelöffel voll (10 bis 20 g) Pulver in ca. 250 ml Wasser gelöst.
  • Für eine rasche Darmentleerung werden 1 bis 2 Esslöffel voll (20 bis 30 g) in ca. 500 ml Wasser gelöst getrunken.
  • Kinder über 6 Jahre erhalten die halbe Dosis.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Das Arzneimittel soll nur kurzfristig angewendet werden. Eine längerfristige Anwendung führt zu einer Verstärkung der Darmträgheit.
  • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung zu stark oder zu schwach ist.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge des Arzneimittels angewendet haben, als Sie sollten
    • und sich aufgrund der höheren Dosis Beschwerden einstellen, benachrichtigen Sie bitte Ihren Arzt. Dieser kann gegebenenfalls über erforderliche Maßnahmen entscheiden. Möglicherweise treten die unter Nebenwirkungen aufgeführten Nebenwirkungen verstärkt auf.
    • Bei Überdosierung von dem Arzneimittel kann es zum Entzug von Wasser mit Elektrolytstörungen kommen. Die Therapie hat sich an den Symptomen zu orientieren.

Anwendungsgebiete

  • Das Präparat ist ein salinisches Abführmittel.
  • Dieses Pulver ist zur kurzfristigen Anwendung bei Verstopfung (Obstipation) sowie zur Darmentleerung vor diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen geeignet.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff wird so gut wie nicht aus dem Magen-Darm-Trakt in die Darmzellen aufgenommen und zieht Wasser in den Darm. Der Darminhalt wird aufgeweicht und nimmt an Volumen zu. Der vergrößerte Darminhalt bewirkt einen Dehnungsreiz auf die Darmwand und löst damit den Reflex zur Darmentleerung aus.

Zusammensetzung

bezogen auf 100 Gramm

100 g Natrium sulfat 10-Wasser

29.81 g Sulfat Ion

14.27 g Natrium Ion

Gegenanzeigen

  • Dieses Arzneimittel darf nicht angewendet werden,
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Natriumsulfat-Decahydrat sind,
    • bei Darmverschluss.
  • Es sollte nicht angewendet werden bei
    • Bluthochdruck,
    • Herzinsuffizienz,
    • entzündlichen Magen-Darm-Erkrankungen sowie
    • Störungen des Wasser- und Elektrolythaushalts.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann dieses Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Mögliche Nebenwirkungen
    • Bei der Anwendung sehr hoher Dosen oder chronischer Anwendung von dem Präparat kann es zu erhöhtem Natriumgehalt des Blutes, Wasseransammlungen (Ödemen) und Bluthochdruck kommen.
    • Wie bei anderen Abführmitteln kann es bei länger dauernder Anwendung zu erhöhten Verlusten von Wasser, Kalium und anderen Salzen kommen. Dies kann zu Störungen der Herzfunktion und zu Muskelschwäche führen, insbesondere bei gleichzeitiger Einnahme von harntreibenden Mitteln und Nebennierenrindensteroiden.
  • Besondere Hinweise
    • Wenn die oben genannten Nebenwirkungen bei Ihnen auftreten, wenden Sie dieses Arzneimittel nicht weiter an und benachrichtigen Sie Ihren Arzt. Dieser wird entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Bei Anwendung dieses Arzneimittels mit anderen Arzneimitteln
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel anwenden bzw. vor kurzem angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Die Empfindlichkeit gegenüber herzwirksamen Glykosiden kann aufgrund erhöhter Kaliumverluste verstärkt werden. Der Kaliumverlust kann bei gleichzeitiger Einnahme von harntreibenden Mitteln verstärkt werden.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Schwangerschaft
    • Das Arzneimittel sollte während der Schwangerschaft nicht verwendet werden, da es die bestehende Neigung zur Bildung von Wasseransammlungen (Ödemen) verstärken kann.
  • Stillzeit
    • Schädliche Wirkungen des Arzneimittels während des Stillens sind nicht bekannt.
  • Fragen Sie vor der Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Anwendung dieses Arzneimittels ist erforderlich,
    • wenn die unter Kategorie "Indikation" beschriebenen Beschwerden verstärkt auftreten. Fragen Sie in diesem Fall Ihren Arzt oder Apotheker.
    • Kinder
      • Das Arzneimittel darf bei Kindern unter 6 Jahren nicht angewendet werden.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
    • Es liegen keine Erfahrungen hinsichtlich der Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit und der Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen vor.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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