HEPATHROMBIN 60.000 Salbe 150 g

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Hersteller/Vertrieb Teofarma s.r.l.
Artikelnummer: 02068686
Packungsgröße 150 g
Darreichungsform Salbe
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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PZN 02068686
Hersteller/Vertrieb: Teofarma s.r.l.
Via Fratelli Illi Cervi 8
I-27010 Valle Salimbene
Packungsgröße 150 g
Packungsnorm N3
Produktname HEPATHROMBIN 60.000 Salbe
Darreichungsform Salbe
Monopräparat ja
Wirksubstanz Heparin natrium vom Schwein
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Teofarma s.r.l.
Viale Certosa, 8A
27100 Pavia (PV)
Italien

Webseite: https://www.teofarmasrl.it/sample-page/?lang=de
Tel: +39 382 422008
E-Mail: pricing@teofarma.it
Impressum: https://www.teofarmasrl.it/privacy-policy/

Anwendungshinweise

  • Tragen Sie die Salbe gleichmäßig auf das Erkrankungsgebiet auf.
  • Bei Anwendung unter einem Verband Salbe dick auftragen und anschließend Salbenverband anlegen.

  • Wenden Sie dieses Arzneimittel immer genau wie beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache an. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
  • Die empfohlene Dosis beträgt:
    • Tragen Sie die Salbe 2- bis 3-mal täglich gleichmäßig auf das Erkrankungsgebiet auf.
    • Bei Anwendung unter einem Verband Salbe dick auftragen und anschließend Salbenverband anlegen.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Wenn nicht anders verordnet, darf die Salbe nicht länger als 10 Tage angewendet werden.
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung zu stark oder zu schwach ist.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Anwendungsgebiete

  • Dieses Präparat ist ein Arzneimittel zur Verminderung von Schwellungen.
  • Das Arzneimittel wird angewendet zur unterstützenden Behandlung bei:
    • akuten Schwellungszuständen nach stumpfen Verletzungen (z. B. Prellungen, Blutergüssen)
    • oberflächlicher Venenentzündung, sofern diese nicht durch Kompression behandelt werden kann Primäre therapeutische Maßnahme bei der oberflächlichen Venenentzündung der unteren Gliedmaßen ist die Kompressionsbehandlung.

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff hat blutverdünnende, gerinnungshemmende Eigenschaften und unterstützt den Abbau von Blutgerinnseln. Auch weitere Stoffwechselprodukte, die bei stumpfen Verletzungen zum Beispiel ins Muskelgewebe ausgetreten sind, werden schneller abtransportiert. Dadurch werden Schwellungen abgebaut, Blutergüsse schneller beseitigt und Entzündungen gemildert.

Zusammensetzung

bezogen auf 100 Gramm

60000 IE Heparin, Natriumsalz (vom Schwein)

+ (Hexadecyl, octadecyl)-2-ethylhexanoat isopropylmyristat

+ Allantoin

+ Carbomer 980

+ Dexpanthenol

+ Dinatrium edetat 2-Wasser

+ Glycerol monostearate

+ Levomenthol

+ Paraffin, dünnflüssig

+ Paraffine, mikrokristallin

2.2 mg Sorbinsäure

+ Tris [dodecylpoly (oxyethylen)-4] phosphat

+ Trometamol

+ Vaselin, weiß

+ Wasser, gereinigt

Gegenanzeigen

  • Das Präparat darf nicht angewendet werden
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Heparin oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind.
    • wenn bei Ihnen ein akuter oder aus der Vorgeschichte bekannter allergischer Abfall der Zahl der Blutplättchen (Thrombozytopenie Typ II) durch Heparin vorliegt.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Bei der Bewertung von Nebenwirkungen werden folgende Häufigkeitsangaben zugrunde gelegt:
    • sehr häufig mehr als 1 Behandelter von 10
    • häufig 1 bis 10 Behandelte von 100
    • gelegentlich 1 bis 10 Behandelte von 1.000
    • selten 1 bis 10 Behandelte von 10.000
    • sehr selten weniger als 1 Behandelter von 10.000
    • nicht bekannt Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar
  • Erkrankungen des Blutes und des Lymphsystems
    • Nicht bekannt: Ein Abfall der Zahl der Blutplättchen (Thrombozytopenie Typ II) durch Heparin (Verminderung der Zahl der Blutplättchen < 100 000/µl oder ein schneller Abfall der Blutplättchenzahl auf < 50% des Ausgangswertes, mit arteriellen und venösen Thrombosen oder Embolien, ist bei Anwendung auf der Haut bisher nicht berichtet worden. Da aber die Aufnahme von Heparin durch die gesunde Haut beschrieben wurde, kann dieses Risiko nicht ausgeschlossen werden. Eine erhöhte Aufmerksamkeit ist daher angezeigt.
    • Aus der Anwendung von Heparin, das als Spritze verabreicht wird, ist bekannt, dass bei Patienten ohne vorbestehende Überempfindlichkeit gegen Heparin der Abfall der Zahl der Blutplättchen in der Regel 6 - 14 Tage nach Behandlungsbeginn eintritt. Bei Patienten mit Überempfindlichkeit gegen Heparin tritt dieser Abfall unter Umständen innerhalb von Stunden auf.
  • Erkrankungen der Haut und des Unterhautzellgewebes
    • Allergische Reaktionen auf Heparin bei Anwendung auf der Haut sind sehr selten. Jedoch können in Einzelfällen allergische Reaktionen wie Rötung der Haut und Juckreiz auftreten, die nach Absetzen des Präparates in der Regel rasch verschwinden.
    • Bei Überempfindlichkeit gegen Cetylalkohol oder Kaliumsorbat können allergische Reaktionen an der Haut (z. B. Kontaktdermatitis), die sich durch Rötung, Nesselsucht und Juckreiz äußern können, auftreten.
    • Das Arzneimittel sollte bei Auftreten von allergischen Hautreaktionen abgesetzt werden.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Anwendung zusammen mit anderen Arzneimitteln
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln sind bei örtlicher (topischer) Anwendung nicht bekannt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Bisherige Erfahrungen mit der Anwendung bei Schwangeren und Stillenden haben keine Anhaltspunkte für schädigende Wirkungen ergeben. Heparin ist nicht plazentagängig und tritt nicht in die Muttermilch über.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Anwendung ist erforderlich
    • Die Salbe soll nicht auf offene Wunden oder nässende Ekzeme aufgetragen werden.
    • Beim Auftreten von neuen Symptomen, die auf eine Thrombose oder Lungenembolie hindeuten können, wie
      • Schwellung und Wärmegefühl im betroffenen Körperteil,
      • gerötete und gespannte Haut, eventuell Blaufärbung,
      • Spannungsgefühl und Schmerzen in Fuß, Wade und Kniekehle (Linderung bei Hochlagerung),
      • plötzliche Luftnot, Brustschmerzen und Schwäche/Kollaps,
    • muss das Vorliegen einer Heparin-induzierten Thrombozytopenie Typ II ausgeschlossen und unverzüglich die Blutplättchenzahl (Thrombozytenzahl) kontrolliert werden. Wenden Sie das Präparat nicht mehr an und unterrichten Sie unverzüglich Ihren Arzt.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Es sind keine Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen bekannt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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