MERIDOL Flausch Zahnzeide gewachst 40 m

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Hersteller/Vertrieb CP GABA GmbH
Artikelnummer: 04123449
Packungsgröße 40 m
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
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Details

Meridol Flausch Zahnseide gewachst

 

  • Zahnseide zur gründlichen und sanften Reinigung der Zahnzwischenräume
  • mit frischem Minz-Aroma
  • für glatte und natürlich-weisse Zähne
  • Schutz vor Karies und Zahnfleischentzündungen
  • gewachster Flauschfaden mit frischem Mint-Aroma

 

 

Greifen Sie zur Meridol Flausch-Zahnseide, um Ihre Zahnzwischenräume gründlich und effektiv zu reinigen

 

Das gewachste Floss mit Multifilament-Technologie und frischem Mint-Aroma wurde speziell für die sanfte Pflege der Zwischenräume zum Schutz vor Zahnfleischproblemen entwickelt.

Dank des schonenden Flauschfadens wird das Zahnfleisch durch die Anwendung nicht gereizt oder angegriffen. Es ist ebenso wissenschaftlich erwiesen, dass sich im Alter ab etwa 30 Jahren Karies besonders gerne in den Zwischenräumen Ihrer Zähne ansiedelt entwickelt. Denn hier lagern sich Plaque und Speisereste bevorzugt ab, die bei der täglichen Mundhygiene durch die Zahnbürste allein nicht vollständig entfernt werden können.

Die von den Plaquebakterien gebildeten Säuren greifen den Zahnschmelz an und lösen dabei Mineralsalze aus dem Zahnschmelz heraus. Das schädigt den Zahn und führt zu schädlicher Karies. Nutzen Sie Meridol Flausch-Zahnseide, um die Bereiche zu reinigen, die Sie mit einer normalen Hand-Zahnbürste oder aber auch mit einer elektrischen Zahnbürste nur schwer oder gar nicht erreichen können.

Wie benutzt man die Meridol Flausch-Zahnseide?

Reinigen Sie Ihre Zahnzwischenräume mindestens 1-mal täglich vor dem Schlafengehen, am besten jedoch morgens und abends mit Meridol Flausch-Zahnseide - am besten vor dem Zähneputzen. So erreichen Sie schwer zugängliche Stellen zwischen den Zähnen, an die eine normale Zahnbürste nur schwer oder gar nicht heranreicht, und entfernen Speisereste und Plaque schonend und gründlich aus den Zahnzwischenräumen.

Reißen Sie ein etwa 45 cm langes Stück der Zahnseide ab. Wickeln Sie den größten Teil um Mittel- oder Zeigefinger der einen Hand und den kleineren Teil um Mittel- oder Zeigefinger der anderen Hand. Achten Sie darauf, dass Ihre Hände sauber sind, um optimale Hygiene zu gewährleisten.

Führen Sie die Flausch-Zahnseide in zwischen den Zahnzwischenraum ein, ziehen Sie den Faden an einer Zahnwand straff und bewegen Sie ihn an dem Zahn auf und ab.

Dasselbe tun Sie an dem anderen Zahn im selben Zwischenraum auf die gleiche Weise.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie für jeden Zahnzwischenraum einen neuen Abschnitt der Flausch-Zahnseide von Meridol benutzen, indem sie ein ungebrauchtes Stück Zahnseide vom Finger abrollen und das gebrauchte Stück auf denselben Finger der anderen Hand aufrollen.

Nachdem alle Zahnzwischenräume von Plaque gereinigt sind, sollten Sie die Zähne normal putzen z.B. mit Meridol Zahnpasta.

Adresse des Anbieter/Hersteller

CP GABA GmbH
Beim Strohhause 17
20097 Hamburg

PZN 04123449
Hersteller/Vertrieb: CP GABA GmbH
Alsterufer 1-3
D-20354 Hamburg
elektronische Adresse: https://www.meridol.de/
Packungsgröße 40 m
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Zahnseide zur gründlichen und sanften Reinigung der Zahnzwischenräume

Mit frischem Minz-Aroma

Schutz vor Karies und Zahnfleischentzündungen

CP GABA GmbH
Alsterufer 1-3
20354 Hamburg
Deutschland

Webseite: https://www.cpgaba-shop.de/
Tel: +49 40 7319-0126
E-Mail: cspharmade@cpgaba.com
Impressum: https://www.cpgaba-shop.de/cpstorefront/corporate-imprint

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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