PROTEFIX Haftpolster für Oberkiefer 30 St

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Hersteller/Vertrieb Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 00841834
Packungsgröße 30 St
Darreichungsform Folie
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
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Details

PROTEFIX Haftpolster für Oberkiefer

 

Bei schwierigen Kieferverhältnissen.

Wohlbefinden und Sicherheit im Umgang mit der Prothese sind für den Träger dritter Zähne sehr wichtig.

Die Protefix Haft-Polster unterfüttern die Prothese weich, ohne dabei die Bisshöhe merklich zu verändern. So werden Druckschmerzen und Druckstellen insbesondere auch bei Interimsprothesen (Übergangsprothesen) oder in der Eingewöhnungsphase an eine neue Prothese vermieden. Besserung der Prothesenhaftung schaffen Protefix Haft-Polster ebenso bei schwierigen Kieferverhältnissen und Kieferrückbildungen. Die Haft-Polster geben langanhaltenden, sicheren Sitz bei extremen Haftproblemen.

Haft-Polster für die dritten Zähne.

Adresse des Anbieters/Herstellers

Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Str. 74
24941 Flensburg

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

PZN 00841834
Hersteller/Vertrieb: Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Straße 74
D-24941 Flensburg
Packungsgröße 30 St
Darreichungsform Folie
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Sicherer Prothesensitz bei starker Kieferrückbildung

Schutz vor Druckstellen und Entzündungen

Zur Unterfütterung in der Interimszeit

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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