REMISENS Filmtabletten 180 St

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REMISENS Filmtabletten
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Hersteller/Vertrieb MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH&Co.KG
Artikelnummer: 16156075
Packungsgröße 180 St
Darreichungsform Filmtabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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90 St
-20 %

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

Remisens

  • bei nachlassendem sexuellem Verlangen
  • Mit natürlichem Turnera diffusa-Extrakt
  • Traditionell angewendet
  • Gut verträglich

Lactose-, zucker- & glutenfrei

Remisens ist ein pflanzliches Arznei­mittel mit natürlichem Turnera diffusa-Extrakt. Es ist sanft, gut verträglich und wird als Aphrodisiakum bei nach­lassendem sexuellem Verlangen eingesetzt.

Lebensphasen, in denen die Lust auf Sex mal auf der Strecke bleibt, sind für die meisten Frauen nichts Un­gewöhnliches. Wenn die verringerte Libido allerdings die Lebens­qualität beeinflusst oder sie Probleme in der Partner­schaft auslöst, besteht Handlungs­bedarf.
Es enthält einen Extrakt der Damiana­-Pflanze, die schon vom Volk der Maya aufgrund ihrer aphrodisierenden Wirkung eingesetzt wurde, und verhilft Frauen natürlich und sanft zu neuer Lust.

Wann, wie oft, wie viel:

So nehmen Sie Remisens ein

Falls vom Arzt nicht anders verordnet, wird Remisens 3x-täglich nach den Mahl­zeiten unzerkaut mit reichlich Flüssigkeit ein­genommen, vorzugsweise mit einem Glas Wasser.

Da pflanzliche Arznei­­mittel ihre Wirk­samkeit nicht sofort entfalten, sollte Remisens regelmäßig über 4 – 8 Wochen ein­genommen werden.

Für Erwachsene.

PZN 16156075
Hersteller/Vertrieb: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH&Co.KG
Kuhloweg 37
D-58638 Iserlohn
Packungsgröße 180 St
Produktname Remisens
Darreichungsform Filmtabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz Damianablätter-Trockenextrakt
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Das Arzneimittel kann bis zu 8 Wochen angewendet werden. Falls nach 2 Wochen keine Besserung der Beschwerden eintritt, sollten Sie einen Arzt aufsuchen.

Überdosierung?
Es sind keine Überdosierungserscheinungen bekannt. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Arzt.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Erwachsene 1 Tablette 3-mal täglich nach der Mahlzeit

Anwendungsgebiete

Diese Angabe beruht ausschließlich auf Überlieferung und langjähriger Erfahrung.

 

- Traditionell angewendet bei vermindertem sexuellen Verlangen.

Wirkungsweise

Wie wirken die Inhaltsstoffe des Arzneimittels?

Langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass das Arzneimittel bei bestimmten Beschwerden helfen kann. Wie die einzelnen Inhaltsstoffe wirken, konnte bislang in wissenschaftlichen Studien nicht nachgewiesen werden.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

225 mg Damianablätter Trockenextrakt, (5-7:1), Auszugsmittel: Ethanol 90% (V/V)

+ Arabisches Gummi, sprühgetrocknet

+ Brillantblau, Aluminiumsalz

+ Cellulose, mikrokristallin

+ Croscarmellose, Natriumsalz

+ Crospovidon

+ Macrogol 3350

+ Magnesium stearat

+ Poly(vinylalkohol)

+ Riboflavin

+ Silicium dioxid 1-Wasser

+ Silicium dioxid, hochdispers

+ Talkum

+ Titan dioxid

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Allergische Reaktion

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei Allergie gegen Bindemittel (z.B. Carboxymethylcellulose mit der E-Nummer E 466)!
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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4 Preis solange der Vorrat reicht

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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