SELENASE 50 peroral Lösung zum Einnehmen 50X1 ml

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SELENASE 50 peroral Lösung zum Einnehmen
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Hersteller/Vertrieb biosyn Arzneimittel GmbH
Artikelnummer: 01240315
Packungsgröße 50X1 ml
Nettofüllmenge 50 ml
Darreichungsform Lösung zum Einnehmen
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

selenase® 50 peroral

 

Das Arzneimittel selenase® 50 peroral wird bei Selenmangel angewendet, wenn dieser durch eine Ernährungsanpassung nicht behoben werden kann.

Pflichtangaben:
selenase® 50 peroral. Wirkstoff: Natriumselenit-Pentahydrat. Anwendungsgebiet: Nachgewiesener Selenmangel, der ernährungsmäßig nicht behoben werden kann. Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. biosyn Arzneimittel GmbH

Anwendung

Täglich 50 µg Selen (1 Trinkampulle).

Die Einmaldosis (Trinkampulle) wird vom Riegel abgetrennt und durch Abdrehen des Oberteils geöffnet. Dann wird der Inhalt der Ampulle durch Ausdrücken vollständig in die Mundhöhle überführt. Alternativ kann der komplette Inhalt vor der Einnahme in einem Glas Wasser verdünnt werden.

Inhaltsstoffe

Wirkstoff je 1 ml Lösung (= 1 Ampulle):
0,167 mg Natriumselenitpentahydrat
= 0,05 mg Selen(IV)-Ion

Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Salzsäure zur pH-Wert-Einstellung, Wasser für Injektionszwecke

 

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

PZN 01240315
Hersteller/Vertrieb: biosyn Arzneimittel GmbH
Schorndorfer Straße 32
D-70734 Fellbach
Packungsgröße 50X1 ml
Packungsnorm N2
Produktname Selenase 50 peroral
Darreichungsform Lösung zum Einnehmen
Monopräparat ja
Wirksubstanz Natriumselenit pentahydrat
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Zusatzbeschreibung

Zur Therapie von Selenmangel

50 Mikrogramm Selen pro Trinkampulle

Bequem & einfach anzuwenden dank gebrauchsfertiger Lösung

Anwendungshinweise

  • Lösung zum Einnehmen
  • Die Einmaldosis (Trinkampulle) wird vom Riegel abgetrennt und durch Abdrehen des Oberteils geöffnet.
  • Dann überführen Sie den Inhalt der Ampulle durch Ausdrücken vollständig in die Mundhöhle. Alternativ können Sie den kompletten Inhalt vor der Einnahme in einem Glas Wasser verdünnen.

  • Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau nach der Anweisung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
    • Täglich 50 µ[mikro]g Selen (entsprechend 1 Trinkampulle).

 

  • Die Behandlung sollte bis zur Normalisierung des Selenstatus erfolgen (Selen im Plasma 80 - 120 µ[mikro]g/l, im Vollblut 100 - 140 µ[mikro]g/l). Eine regelmäßige Prüfung des Selenspiegels in angemessenen Abständen ist empfehlenswert.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Anwendungsgebiete

  • Dieses Arzneimittel ist ein Spurenelement-Präparat.
  • Anwendungsgebiet:
    • Nachgewiesener Selenmangel, der ernährungsmäßig nicht behoben werden kann. Ein Selenmangel kann auftreten bei:
      • Maldigestions- und Malabsorptionszuständen,
      • Fehl- und Mangelernährung.

     

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Selen ist ein Spurenelement, welches eine wichtige Rolle bei der Entgiftung des Körpers spielt. Daneben ist es Bestandteil einiger Enzyme und wirkt freien Radikalen entgegen.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Milliliter

0.167 mg Natrium selenit 5-Wasser

0.05 mg Selen (IV) Ion

+ Natrium chlorid

+ Salzsäure 10%

+ Wasser, für Injektionszwecke

Gegenanzeigen

  • Dieses Arzneimittel darf nicht eingenommen werden
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegen Natriumselenit-Pentahydrat oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind
    • bei Selenvergiftungen.

Nebenwirkungen

  • Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind Nebenwirkungen bisher nicht bekannt.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt, Apotheker oder das medizinische Fachpersonal. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Bei Einnahme mit anderen Arzneimitteln
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Das Arzneimittel darf nicht mit Reduktionsmitteln wie z. B. Vitamin C gemischt werden, da dann eine Ausfällung von elementarem Selen nicht auszuschließen ist. Elementares Selen ist in wässrigem Medium nicht löslich und nicht bioverfügbar. Die getrennte Einnahme des Präparates und z. B. Vitamin C mit Abstand von mindestens 1 Stunde ist jedoch möglich.
    • Beachten Sie bitte, dass diese Angaben auch für vor kurzem angewandte Arzneimittel gelten können.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Bei bestimmungsgemäßer Anwendung bestehen keine Einschränkungen.
  • Fragen Sie vor der Einnahme/Anwendung von allen Arzneimitteln Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Einnahme ist erforderlich
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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