VIBURCOL N Kinder- und Säuglings-Suppositorien 12 St

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VIBURCOL N Kinder- und Säuglings-Suppositorien
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Hersteller Biologische Heilmittel Heel GmbH
Artikelnummer: 00676387
Packungsgröße 12 St
Darreichungsform Kinder- und Säuglings-Suppositorien
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

Viburcol N - lindert Unruhe und Unwohlsein

 

Viele Eltern kennen es: Wenn’s dem Kind nicht gut geht, leidet oft die ganze Familie. Babys und Kleinkinder sind in der Regel sechs bis zehn Mal pro Jahr von krankheitsbedingter Unruhe betroffen. Oft treten die Beschwerden in Verbindung mit erhöhter Temperatur oder Fieber auf.

Wirkstoffe aus der Natur

In vielen Fällen helfen auch natürliche Wirkstoffe. Die Inhaltsstoffe von Viburcol® N lindern die Beschwerden Ihres Kindes auf sanfte Weise und sind dabei gut verträglich.

Viburcol N lindert Unruhe und Unwohlsein

Daher ist Viburcol N für die Beschwerden der ersten Lebensjahre der ideale Begleiter: Unruhe, Weinerlichkeit und Reizbarkeit werden reduziert, die Ess- und Trinkprobleme Ihres Kindes bessern sich. Viburcol N lindert auch Unruhe und Unwohlsein am Abend und kann so das Einschlafen erleichtern.

Viburcol® N ist gut verträglich

Aufgrund der guten Verträglichkeit kann Viburcol® N bereits ab dem ersten Lebenstag eingesetzt werden.

Pflichtangaben:
Viburcol N. Anwendungsgebiete: Sie leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Krankheitsbedingte Unruhezustände bei Säuglingen u. Kleinkindern. Zur Besserung der Beschw. bei Erkältungskrankheiten im Säuglings- und Kindesalter. Nicht über 25 °C lagern! Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke. Biologische Heilmittel Heel GmbH Dr.-Reckeweg-Straße 2-4 76532 Baden-Baden, www.heel.de Stand: Mai 2022

 

Anwendung

Soweit nicht anders verordnet:

  • Säuglinge nach Rücksprache mit einem Arzt täglich höchstens 1 Zäpfchen.
  • Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr täglich 1-2 Zäpfchen.
  • Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr täglich 1-3 Zäpfchen.
  • Ab 12 Jahren täglich 1-4 Zäpfchen.

 

Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.
Wenden Sie nicht die doppelte Dosis an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben. Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Bitte verwenden Sie dieses Arzneimittel nicht mehr nach dem auf der Packung oder der Umverpackung angegebenen Verfallsdatum. Das Verfallsdatum bezieht sich auf den letzten Tag des angegebenen Monats.

Hinweise

Nicht über 25 °C lagern!

Inhaltsstoffe

1 Zäpfchen zu 1,1 g enthält: Dil. D1 1,1 mg, Atropa bella-donna Dil. D2 1,1 mg, Plantago major Dil. D3 1,1 mg, Pulsatilla pratensis Dil. D2 2,2 mg, Calcium carbonicum Hahnemanni Dil. D8 4,4 mg.

Sonstiger Bestandteil: Hartfett.

Adresse des Anbieters/Herstellers

Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr.-Reckeweg-Str. 2-4
76532 Baden-Baden

Das PDF des Beipackzettels können Sie sich oben herunterladen.

PZN 00676387
Anbieter Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr. Reckeweg-Straße 2-4
D-76532 Baden-Baden
Packungsgröße 12 St
Packungsnorm N1
Produktname
Darreichungsform Kinder- und Säuglings-Suppositorien
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Zusatzbeschreibung

Homöopathisches Arzneimittel

Für Säuglinge, Kinder und Erwachsene

Gut verträglich

Anwendungshinweise

  • Zäpfchen

  • Soweit nicht anders verordnet: Säuglinge nach Rücksprache mit einem Arzt täglich höchstens 1 Zäpfchen. Kleinkinder bis zum 6. Lebensjahr täglich 1 - 2 Zäpfchen. Kinder zwischen dem 6. und 12. Lebensjahr täglich 1 - 3 Zäpfchen. Ab 12 Jahren täglich 1 - 4 Zäpfchen.

 

  • Dauer der Behandlung:
    • Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit angewendet werden.

 

  • Hinweise für die Anwendung:
    • Wenden Sie nicht die doppelte Dosis an, wenn Sie die vorherige Anwendung vergessen haben.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

1.1 mg Atropa belladonna (hom./anthr.) D2

4.4 mg Calcium carbonicum Hahnemanni (hom./anthr.) D8

1.1 mg Chamomilla recutita (hom./anthr.) D1

1.1 mg Plantago major (hom./anthr.) D3

2.2 mg Pulsatilla pratensis (hom./anthr.) D2

+ Hartfett

Gegenanzeigen

  • Keine bekannt.

Nebenwirkungen

  • Selten kann es nach der Anwendung des Arzneimittels zu Durchfall oder Hautreaktionen kommen. Hinweis: Bei der Anwendung eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

Wechselwirkungen

  • Keine bekannt.
  • Allgemeiner Hinweis: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden. Falls Sie sonstige Arzneimittel einnehmen, fragen Sie Ihren Arzt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel sollten auch homöopathische Arzneimittel während der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Hinweise

  • Warnhinweise: Keine.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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