VITAMIN D3 KÖHLER 2.000 I.E. Kapseln 120 St 

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Hersteller/Vertrieb Köhler Pharma GmbH
Artikelnummer: 10005079
Packungsgröße 120 St 
Nettofüllmenge 52,60 g
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
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Details

Vitamin D3 Köhler 2.000 I.E. Kapseln

 

  • Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D3
  • 2.000 I.E. pro Kapsel
  • frei von Gluten, Laktose, Fruktose, Hefe und frei von künstlichen Aroma- und Konservierungsstoffen
  • 1 Kapsel täglich einzunehmen

 

Vitamine sind lebenswichtige Nahrungsbestandteile, die vom Körper nicht vorrangig zur Gewinnung von Energie, sondern für andere lebenswichtige Funktionen benötigt werden. Der Körper kann Vitamine jedoch nicht selbst herstellen. Eine Ausnahme ist das fettlösliche Vitamin D: Mit Hilfe von Sonnenlicht kann das Vitamin über die Haut gebildet werden.

Ein ausgeglichener Spiegel ist wichtig für die Gesundheit. Denn Vitamin D – auch Cholecalciferol genannt – trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems und zur Erhaltung normaler Knochen, Zähne und Muskelfunktion bei.*

Warum Vitamin D3 Köhler 2000 IE? Die Vorteile auf einen Blick

  • Frei von Gluten
  • Frei von Laktose
  • Frei von Fruktose
  • Frei von Hefe
  • Frei von künstlichen Aroma- und Konservierungsstoffen

Vielfältige Ursachen für einen Vitamin-D-Mangel

Das fettlösliche Vitamin D kann der Körper durch Sonnenbestrahlung der Haut selbst bilden und in seinem Muskel- und Fettgewebe speichern. Dennoch treten phasenweise Mangelerscheinungen auf. So ist die Sonneneinstrahlung zwischen Oktober bis März nicht ausreichend für die körpereigene Vitamin-D-Produktion. Zwar kann Vitamin D auch über die Nahrung aufgenommen werden, doch der Anteil ist im Verhältnis zur körpereigenen Produktion gering. Zudem stehen Vitamin-D-reiche Lebensmittel in unserer modernen Ernährung seltener auf dem Speiseplan. So sind gute Vitamin-D-Lieferanten vor allem Lebertran sowie Fettfische, wie Heringe und Makrelen. Auch Milchprodukte und Eigelb enthalten Vitamin D. Allerdings ist der Gehalt in Milch von der Jahreszeit abhängig und im Sommer reichhaltiger.

Auch bei einem Lebensstil, der wenig Sonnenbestrahlung der Haut zulässt, kann die Gefahr eines Vitamin- D-Mangels bestehen. Dies betrifft insbesondere Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Zudem wenden viele Menschen, wenn sie in die Sonne gehen, Sonnencremes an. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Vitamin-D-Bildung in der Haut reduziert wird. Kann die Eigensynthese in der Haut bzw. die Zufuhr über die Ernährung nicht in ausreichendem Maße gewährleistet werden, kann sich ein Vitamin-D-Mangel ausbilden.

Ergänzung der Vitamin-D-Versorgung

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt gesunden Erwachsenen eine tägliche Vitamin-D-Zufuhr von 20 µg/Tag - das entspricht 800 Internationalen Einheiten (IE) pro Tag - wenn keine ausreichende körpereigene Bildung gesichert ist.

Der Vitamin-D-Bedarf kann jedoch höher liegen, z. B. bei Schwangeren oder Stillenden. Auch Menschen mit häufigen Infekten oder Erkrankungen, wie Asthma, chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen (z. B. Morbus Crohn), Schuppen- flechte, depressiven Verstimmungen, Diabetes, Osteoporose oder Krebs, haben einen höheren Vitamin-D-Bedarf. Eine Kapsel Vitamin D3 Köhler täglich versorgt den Körper mit 2000 IE Vitamin D3 pro Tag.

* Vitamin D trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei. Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Knochen bei. Vitamin D trägt zur Erhaltung normaler Zähne bei. Vitamin D trägt zur Erhaltung einer normalen Muskelfunktion bei. Vitamin D trägt zu einer normalen Aufnahme/Verwertung von Calcium und Phosphor bei. Vitamin D trägt zu einem normalen Calciumspiegel im Blut bei. Vitamin D hat eine Funktion bei der Zellteilung.

Anwendung

Erwachsene nehmen täglich eine Kapsel Vitamin D3 Köhler 2000 IE zu einer beliebigen Mahlzeit mit etwas Wasser ein.

Inhaltsstoffe

1 Kapsel Vitamin D3 Köhler 2000 IE enthält:

50 µg Vitamin D3 (entspricht 2000 IE) gelöst in 300 mg nativem Leinsamenöl.

 

Informationen zu diesem Lebensmittel (wie z. B. Zutaten, Allergene) sind bei den Lebensmittelangaben als pdf hinterlegt. (oben)

Lebensmittelangaben

Nettofüllmenge: 52.6 g

Bezeichnung des Lebensmittels

Nahrungsergänzungsmittel

Zutaten

Leinsamenöl nativ, Gelatine vom Rind (Kapsel), Feuchthaltemittel Glycerin, Cholecalciferol

Aufbewahrungshinweise

Trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahren. Das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern.

Gebrauchshinweise

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden.

PZN 10005079
Hersteller/Vertrieb: Köhler Pharma GmbH
Neue Bergstraße 3-7
D-64665 Alsbach-Hähnlein
Packungsgröße 120 St 
Produktname VITAMIN D3 KÖHLER 2.000 I.E. Kapseln
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
Köhler Pharma GmbH
Neue Bergstrasse 3-7
64665 Alsbach-Hähnlein
Deutschland

Webseite: https://www.koehler-pharma.de
Tel: +49 6257 506529-0
E-Mail: info@koehler-pharma.de
Impressum: https://www.koehler-pharma.de/navigationen/impressum

Zusatzbeschreibung

Nahrungsergänzungsmittel mit Vitamin D

Enthält 50 μg Vitamin D3 gelöst in 300 mg nativen Leinsamenöl

Gluten-, lactose- und fructosefrei

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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