ZINKAMIN Falk 15 mg Hartkapseln 50 St

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ZINKAMIN Falk 15 mg Hartkapseln
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Hersteller/Vertrieb Dr. Falk Pharma GmbH
Artikelnummer: 07331361
Packungsgröße 50 St
Darreichungsform Hartkapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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PZN 07331361
Hersteller/Vertrieb: Dr. Falk Pharma GmbH
Leinenweberstraße 5
D-79108 Freiburg
Packungsgröße 50 St
Packungsnorm N2
Produktname Zinkamin-Falk 15mg
Darreichungsform Hartkapseln
Monopräparat ja
Wirksubstanz Histidin zink-2-Wasser
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja

Anwendungshinweise

  • Das Arzneimittel ist nur zum Einnehmen bestimmt.
  • Nehmen Sie die Hartkapsel ca. 1 Stunde vor einer Mahlzeit ein. Sollten Sie Probleme bei der Einnahme der Hartkapsel haben, können Sie deren Inhalt auch in eine Flüssigkeit (z.B. Wasser, Fruchtsäfte) einrühren.

  • Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie beschrieben bzw. genau nach der mit Ihrem Arzt oder Apotheker getroffenen Absprache ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  • Die empfohlene Dosis beträgt:
    • Erwachsene:
      • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, nehmen Sie 1-mal täglich 1 Hartkapsel (entsprechend 15 mg Zink) ein.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten
    • Eine Überdosierung ist erst bei Einnahme von einer sehr großen Menge dieses Arzneimittels zu erwarten. Es können dann Symptome wie z.B. Metallgeschmack auf der Zunge, Kopfschmerzen, Durchfall oder Erbrechen auftreten, die nach dem Absetzen des Arzneimittels jedoch schnell abklingen.

 

  • Wenn Sie die Einnahme vergessen haben
    • Nehmen Sie nicht die doppelte Menge ein, wenn Sie die vorherige Einnahme vergessen haben.
    • Setzen Sie die Behandlung mit der Dosierung fort, wie sie in der Dosierungsempfehlung vorgesehen ist.

 

  • Wenn Sie die Einnahme abbrechen
    • Ändern Sie nicht von sich aus die hier aufgeführte Dosis.
    • Wenn Sie das Arzneimittel auf Anraten eines Arztes einnehmen, halten Sie vor einem Abbruch der Behandlung bitte Rücksprache mit Ihrem Arzt.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Einnahme dieses Arzneimittels haben, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Anwendungsgebiete

  • Dieses Arzneimittel ist ein Mineralstoffpräparat, das den Wirkstoff Histidin-Hemizink 2H2O enthält.
  • Zur Behandlung von klinisch gesicherten Zinkmangelzuständen, sofern sie nicht durch eine Ernährungsumstellung behoben werden können.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

94 mg Histidin Zink 2-Wasser

15 mg Zink Ion

+ Eisen (III) hydroxid oxid

+ Gelatine

+ Indigocarmin

+ Magnesium stearat (Ph. Eur.) [pflanzlich]

+ Maisstärke

+ Natrium dodecylsulfat

+ Titan dioxid

+ Wasser, gereinigt

Gegenanzeigen

  • Das Arzneimittel darf nicht eingenommen werden,
    • wenn Sie allergisch gegen Histidin-Hemizink 2H2O oder einen der sonstigen Bestandteile dieses Arzneimittels sind

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
  • Sehr selten auftretende Nebenwirkungen (betreffen weniger als 1 Behandelten von 10.000):
    • Übelkeit und Erbrechen
  • Wenn Sie Nebenwirkungen bemerken, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Dies gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Einnahme zusammen mit anderen Arzneimitteln
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen/angewendet haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen/anzuwenden.
    • Dies gilt besonders für
      • Arzneimittel, die Eisen-, Kupfer- oder Calciumsalze enthalten. Sie vermindern die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf.
      • Arzneimittel zur Behandlung von Infektionen (Tetracycline und Chinolone wie z.B. Ofloxacin). Sie vermindern die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf. Wenn Sie Tetracycline zusätzlich zu dem Arzneimittel einnehmen, nehmen Sie diese Präparate mit einem zeitlichen Abstand von mindestens 4 Stunden ein.
      • D-Penicillamin und andere sogenannte Chelatbildner wie DMPS (Dimercaptopropansulfonsäure) oder EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure). Sie können die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf vermindern oder seine Ausscheidung erhöhen.
  • Einnahme zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken
    • Nahrungsmittel mit hohem Gehalt an Phytinen (z.B. Getreideprodukte, Hülsenfrüchte, Nüsse) vermindern die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf.
    • Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass Kaffee die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf beeinträchtigt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Wenn Sie schwanger sind oder stillen, oder wenn Sie vermuten, schwanger zu sein oder beabsichtigen, schwanger zu werden, fragen Sie vor der Einnahme dieses Arzneimittels Ihren Arzt oder Apotheker um Rat.
  • Bei klinisch gesicherten Zinkmangelzuständen, die nicht über die Nahrung behoben werden können, bestehen keine Einwände gegen eine Verabreichung des Präparates in der vorgesehenen Dosierung.

Hinweise

  • Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, bevor Sie das Arzneimittel einnehmen.
    • Wenn Sie das Arzneimittel längerfristig einnehmen, sollte Ihr Arzt Ihre Blutwerte für Zink und Kupfer kontrollieren.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen
    • Das Präparat hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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