CEFAZINK 20 mg Filmtabletten 100 St

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Hersteller/Vertrieb Cefak KG
Artikelnummer: 02252786
Packungsgröße 100 St
Darreichungsform Filmtabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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PZN 02252786
Hersteller/Vertrieb: Cefak KG
Ostbahnhofstraße 15
D-87437 Kempten
Packungsgröße 100 St
Packungsnorm N3
Produktname CEFAZINK 20 mg Filmtabletten
Darreichungsform Filmtabletten
Monopräparat ja
Wirksubstanz D-Gluconsäure, Zinksalz (2:1)
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
Cefak KG
Ostbahnhofstr. 15
87437 Kempten
Deutschland

Webseite: https://www.cefak.com
Tel: +49 831 57401-0
E-Mail: service@cefak.com
Impressum: https://www.cefak.com/informationen/rechtliches/impressum/

Anwendungshinweise

  • Nehmen Sie die Filmtabletten unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit mit deutlichem zeitlichem Abstand vor den Mahlzeiten (ca. 1 Stunde) ein, da die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf durch Nahrungsmittel gestört sein kann.

  • Nehmen Sie das Arzneimittel immer genau nach der Anweisung ein. Bitte fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht ganz sicher sind.
  • Dosierung
    • Falls vom Arzt nicht anders verordnet, ist die übliche Dosis:
      • 1 Filmtablette täglich.

 

  • Dauer der Anwendung
    • Die Einnahmedauer richtet sich nach Bedarf und Behandlungserfolg.
    • Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Wirkung zu stark oder zu schwach ist.

 

  • Wenn Sie eine größere Menge eingenommen haben, als Sie sollten,
    • können die angegebenen Nebenwirkungen verstärkt auftreten.
    • Anzeichen einer Überdosierung sind Metallgeschmack auf der Zunge, Kopfschmerzen, Diarrhoe und Erbrechen.
    • Beenden Sie in diesem Fall die Einnahme des Arzneimittels und fragen Sie Ihren Arzt um Rat.

 

  • Wenn Sie weitere Fragen zur Anwendung des Arzneimittels haben, fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Anwendungsgebiete

  • Das Arzneimittel ist ein Mineralstoffpräparat.
  • Es wird angewendet bei:
    • nachgewiesenem Zinkmangel,
    • Behandlung mit Penicillamin und anderen Komplexbildnern.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

140 mg D-Gluconsäure, Zinksalz (2:1)

20 mg Zink Ion

+ Cellulose, mikrokristallin

+ Croscarmellose, Natriumsalz

+ Ethyl cellulose

+ Hypromellose

+ Magnesium stearat

+ Silicium dioxid

+ Triethyl citrat

Gegenanzeigen

  • Das Präparat darf nicht eingenommen werden,
    • wenn Sie überempfindlich (allergisch) gegenüber Zink-D-gluconat oder einem der sonstigen Bestandteile sind.
  • Abgesehen davon sind bisher keine Bedingungen bekannt, unter denen Sie das Präparat nicht einnehmen dürfen.

Nebenwirkungen

  • Wie alle Arzneimittel kann das Präparat Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei Jedem auftreten müssen.
  • Die Aufzählung umfasst alle bekannt gewordenen Nebenwirkungen unter der Behandlung mit Zink-D-gluconat, auch solche unter höherer Dosierung oder Langzeittherapie.
  • Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
    • Sehr häufig: mehr als 1 Behandelter von 10
    • Häufig: 1 bis 10 Behandelte von 100
    • Gelegentlich: 1 bis 10 Behandelte von 1.000
    • Selten: 1 bis 10 Behandelte von 10.000
    • Sehr selten: weniger als 1 Behandelter von 10.000
    • Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar.
  • Sehr selten kann es bei der Einnahme des Arzneimittels zu Übelkeit oder Erbrechen kommen.
  • Bei Auftreten der oben genannten Nebenwirkungen sollten Sie das Arzneimittel ausnahmsweise zu den Mahlzeiten einnehmen, aber möglichst nicht zusammen mit pflanzlichen Nahrungsmitteln.
  • Informieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker, wenn eine der aufgeführten Nebenwirkungen Sie erheblich beeinträchtigt oder Sie Nebenwirkungen bemerken, die nicht angegeben sind.

Wechselwirkungen

  • Bei Einnahme mit anderen Arzneimitteln:
    • Bitte informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen/anwenden bzw. vor kurzem eingenommen/angewendet haben, auch wenn es sich um nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
    • Die Wirkung nachfolgend genannter Arzneistoffe bzw. Präparategruppen kann bei gleichzeitiger Behandlung mit dem Arzneimittel beeinflusst werden.
      • Bei gleichzeitiger Gabe von Zink und Eisensalzen bzw. Kupfersalzen kann die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf vermindert werden.
      • Die Gabe von Komplexbildnern wie D-Penicillamin, Dimercaptopropansulfonsäure (DMPS) oder Edetinsäure (EDTA) kann die Aufnahme von Zink vermindern oder die Ausscheidung erhöhen.
      • Zink kann die Aufnahme von Kupfer und Eisen verringern.
      • Die Wirksamkeit von Antibiotika wie Tetrazyklin, Ciprofloxazin und Chinolonen wird bei gleichzeitiger Einnahme von Zink vermindert.
    • Zwischen der Einnahme des Arzneimittels und der Einnahme dieser Präparate sollte deshalb ein Abstand von mindestens 2 Stunden eingehalten werden.
  • Bei Einnahme zusammen mit Nahrungsmitteln und Getränken:
    • Das Präparat sollten Sie möglichst nicht zusammen mit pflanzlichen Nahrungsmitteln (vor allem Getreideprodukte, Hülsenfrüchte, Nüsse) einnehmen, da diese die Aufnahme von Zink in den Blutkreislauf beeinträchtigen.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Im empfohlenen Dosisbereich bestehen keine Einschränkungen bei der Einnahme des Arzneimittels.

Hinweise

  • Besondere Vorsicht bei der Einnahme ist erforderlich,
    • wenn Sie das Arzneimittel längerfristig (mehrere Monate) einnehmen; dann sollten Zink und Kupfer labordiagnostisch überwacht werden.
    • Kinder:
      • Geben Sie das Arzneimittel Kindern nur nach Rücksprache mit dem Arzt, da bisher keine ausreichenden Empfehlungen für Kinder vorliegen.

 

  • Verkehrstüchtigkeit und das Bedienen von Maschinen:
    • Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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4 Preis solange der Vorrat reicht

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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