DOPPELHERZ Abführ-Kapseln Rizinol 1.000 mg 30 St 

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Hersteller/Vertrieb Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Artikelnummer: 01534672
Packungsgröße 30 St 
Nettofüllmenge 30 St
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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Details

DOPPELHERZ Abführ-Kapseln Rizinol 1.000 mg

Abführ-Kapseln Rizinol 1000 mg. Für Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren. Wirkstoff: raffiniertes Rizinusöl. Anwendungsgebiet: Zur kurzfristigen Anwendung bei Verstopfung. Bei einer Verstopfung, die länger als 1 Woche andauert, ist ein Arzt aufzusuchen.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

Stand 07/2014

PZN 01534672
Hersteller/Vertrieb: Queisser Pharma GmbH & Co. KG
Schleswiger Straße 74
D-24941 Flensburg
Packungsgröße 30 St 
Produktname Doppelherz Abführ-Kapseln Rizinol 1000mg
Darreichungsform Kapseln
Monopräparat ja
Wirksubstanz Rizinusöl, raffiniert
Pfl. Arzneimittel ja
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Anwendungshinweise

Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Ohne ärztlichen Rat sollten Sie das Arzneimittel nicht länger als 1 Woche anwenden, wenn keine Besserung der Beschwerden nach dieser Zeit eingetreten ist oder die Beschwerden regelmäßig wiederkehren.

Überdosierung?
Es kann zu einer Vielzahl von Überdosierungserscheinungen kommen, unter anderem zu Übelkeit, Erbrechen, schmerzhaften Darmkrämpfen sowie zu schweren Durchfällen mit Wasser- und Salzverlusten und damit verbundenen Störungen der Herzfunktion und Muskelschwäche. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.

 

Dosierung
Jugendliche ab 12 Jahren und Erwachsene 1-10 Kapseln 1-mal täglich vor der ersten Mahlzeit (ca 30 Minuten)
Die richtige Dosierung ist diejenige, die gerade ausreicht um einen weich geformten Stuhl zu erhalten.
 
Die abführende Wirkung tritt normalerweise nach etwa 8 Stunden ein.
 

Anwendungsgebiete

Das Arzneimittel sollte nur dann eingesetzt werden, wenn die Verstopfung durch Ernährungsumstellung nicht zu beheben ist.

 

- Verstopfung, zur kurzzeitigen Anwendung

Wirkungsweise

Wie wirkt der Inhaltsstoff des Arzneimittels?

Der Wirkstoff verhindert, dass aus dem Darminhalt Wasser und Salze entzogen werden. Gleichzeitig fördert er das Einströmen von Wasser und Salzen in den Darm. Dadurch gewinnt der Darminhalt an Volumen und wird weicher, was zu einem Stuhldrang und einer erleichterten Stuhlentleerung führt.

Zusammensetzung

bezogen auf 1 Stück

1 g Rizinusöl, raffiniert

+ Gelatine

+ Glycerol 85%

Gegenanzeigen

Was spricht gegen eine Anwendung?

- Überempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Bauchschmerzen unbekannter Ursache
- Darmverschluss
- Blinddarmentzündung
- Entzündliche Darmerkrankungen, wie:
- Colitis ulcerosa
- Morbus Crohn
- Gallenwegserkrankungen
- Flüssigkeitsmangel mit Wasser- oder Salzverlust

Welche Altersgruppe ist zu beachten?
- Kinder unter 12 Jahren: Das Arzneimittel darf nicht angewendet werden.

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Das Arzneimittel sollte nach derzeitigen Erkenntnissen nicht angewendet werden.
- Stillzeit: Von einer Anwendung wird nach derzeitigen Erkenntnissen abgeraten. Eventuell ist ein Abstillen in Erwägung zu ziehen.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.

Nebenwirkungen

Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Magen-Darm-Beschwerden, wie:
- Übelkeit
- Erbrechen
- Durchfälle
- Darmkrämpfe
- Magenreizungen

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.

Hinweise

Was sollten Sie beachten?
- Wenden Sie abführende Arzneimittel ohne ärztliche Empfehlung nur kurzzeitig an. Eine längerfristige Anwendung führt unter Umständen zu einer chronischen Verstopfung und/oder weiteren Problemen. Bleibt der Erfolg nach kurzzeitiger Anwendung aus, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.
- Achtung: Abführmittel eignen sich nicht zur Gewichtabnahme.
- Es kann Arzneimittel geben, mit denen Wechselwirkungen auftreten. Sie sollten deswegen generell vor der Behandlung mit einem neuen Arzneimittel jedes andere, das Sie bereits anwenden, dem Arzt oder Apotheker angeben. Das gilt auch für Arzneimittel, die Sie selbst kaufen, nur gelegentlich anwenden oder deren Anwendung schon einige Zeit zurückliegt.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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