ECHINACEA QUARZ comp.Augentropfen 30X0.5 ml

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Hersteller/Vertrieb WALA Heilmittel GmbH
Artikelnummer: 01448145
Packungsgröße 30X0.5 ml
Nettofüllmenge 15 ml
Darreichungsform Augentropfen
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
verfügbar

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5X0.5 ml
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Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.


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PZN 01448145
Hersteller/Vertrieb: WALA Heilmittel GmbH
Dorfstraße 1
D-73087 Bad Boll / Eckwälden
Packungsgröße 30X0.5 ml
Packungsnorm N1
Produktname ECHINACEA QUARZ comp.Augentropfen
Darreichungsform Augentropfen
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig ja
WALA Heilmittel GmbH
Dorfstraße 1 (D1)
73087 Bad Boll
Deutschland

Webseite: https://www.wala.de
Tel: +49 7164 930-134
E-Mail: info@wala.de
Impressum: https://www.walaarzneimittel.de/de/service/impressum.html

Anwendungshinweise

  • Soweit nicht anders verordnet, 1- bis 2-mal täglich bis stündlich 1 Tropfen in den Bindehautsack einträufeln.

  • Dosierung und Art der Anwendung:
    • Soweit nicht anders verordnet, 1- bis 2-mal täglich bis stündlich 1 Tropfen in den Bindehautsack einträufeln.

 

  • Dauer der Anwendung:
    • Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 2 Wochen abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen.
    • Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.

Zusammensetzung

bezogen auf 0.5 Milliliter

50 mg Argentum metallicum aquosum (hom./anthr.) D29

Argentum metallicum (hom./anthr.)

50 mg Atropa belladonna ex herba ferm 33a (hom./anthr.) D14

50 mg Echinacea pallida e planta tota ferm 33c (hom./anthr.) D2

50 mg Quarz aquosum (hom./anthr.) D19

50 mg Rosae aetheroleum (hom./anthr.) D7

Echinacea/Quarz comp. (hom./anthr.)

Gegenanzeigen

  • Gegenanzeigen:
    • Das Arzneimittel soll nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen einen der Wirkstoffe oder gegen andere Korbblütler.
  • Aus grundsätzlichen Erwägungen darf das Arzneimittel nicht angewendet werden bei fortschreitenden Systemerkrankungen wie Tuberkulose, Leukämie bzw. leukämieähnlichen Erkrankungen, entzündlichen Erkrankungen des Bindegewebes (Kollagenosen), Multipler Sklerose, AIDS-Erkrankungen, HIV-Infektionen, chronischen Viruserkrankungen und anderen Autoimmunerkrankungen.

Nebenwirkungen

  • Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten. Für Arzneimittel mit Zubereitungen aus Sonnenhut wurden Hautausschlag, Juckreiz, selten Gesichtsschwellung, Atemnot, Schwindel und Blutdruckabfall beobachtet.
  • In diesen Fällen sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt aufsuchen.
  • Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, die nicht aufgeführt sind, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
  • Arzneimittel nach Ablauf des auf dem Behältnis und der äußeren Umhüllung angegebenen Verfalldatums nicht mehr anwenden.
  • Die Augentropfen in den Einzeldosisbehältnissen sind nach dem Öffnen nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt. Die nach der Anwendung in dem Behältnis verbleibende Restmenge darf nicht mehr verwendet werden.

Wechselwirkungen

  • Wechselwirkungen mit anderen Mitteln:
    • Keine bekannt.

Schwangerschaftshinweise

Wechselwirkungen
  • Wie alle Arzneimittel sollten das Arzneimittel in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

Hinweise

  • Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung und Warnhinweise:
    • Die Anwendung des Arzneimittels bei Augenentzündungen sollte nicht ohne augenärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt diesbezüglich verordnete Arzneimittel.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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4 Preis solange der Vorrat reicht

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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