MAGIUM K forte Tabletten 50 St 

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MAGIUM K forte Tabletten
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Ergänzende Hinweise nach Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

> Lebensmittelangaben

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Weitere Produktinformationen
Hersteller/Vertrieb Hexal AG
Artikelnummer: 02881625
Packungsgröße 50 St 
Nettofüllmenge 31 g
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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100 St 
-41 %

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Details

Magium® K forte

Nahrungsergänzungsmittel mit Magnesium und Kalium

Wirkstoff:

Magnesium, Kalium

1 Tablette enthält:

25 mg Magnesium (als 152 mg Magnesiumcitrat)
80 mg Kalium (als 162 mg Kaliumchlorid)

Verzehrsempfehlung:

    2 mal täglich 2 bis 3 Tabletten zum Einnehmen, entsprechend 4 bis 6 Tabletten pro Tag.
    Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden!
    Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie für eine gesunde Lebensweise verwendet werden.

PZN 02881625
Hersteller/Vertrieb: Hexal AG
Industriestraße 25
D-83607 Holzkirchen
Packungsgröße 50 St 
Produktname
Darreichungsform Tabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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