MÖNCHSPFEFFER 20 mg Kapseln 180 St 

28% gespart*
nur 12,15 € UVP¹ 16,99 €

(355,26 € / 1 kg)

Preise inkl. MwSt. ggf. zzgl. Versand

 
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Ergänzende Hinweise nach Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.

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Weitere Produktinformationen
Hersteller/Vertrieb ZeinPharma Germany GmbH
Artikelnummer: 17885534
Packungsgröße 180 St 
Nettofüllmenge 34,20 g
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
verfügbar

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Details

MÖNCHSPFEFFER 20 mg Kapseln

  • Herausragendes Extraktionsverhältnis von 10 zu 1: Unser Mönchspfeffer-Nahrungsergänzungsmittel basiert auf einem außergewöhnlich hochkonzentrierten Trockenextrakt aus den wertvollen Mönchspfefferfrüchten
  • Jede vegane Kapsel enthält eine besonders hohe Dosis von 20 mg Extrakt
  • Nur eine Kapsel am Tag stellt somit eine großzügige Menge aller natürlichen Inhaltsstoffe der hochgeschätzten Keuschbaumfrucht zur Verfügung.
  • Sorgfältig hergestellt aus hochwertigsten Rohstoffen
  • Ohne Zusätze künstlicher Farb- oder Aromastoffe
  • 100 % vegan und frei von Gluten, Laktose und Soja
  • Unsere Produkte werden regelmäßig von deutschen und unabhängigen Laboren geprüft
  • Entwickelt und produziert von unseren Pharma-Experten in unserer eigenen Produktion im hessischen Nauheim

 

Verzehrempfehlung:

Täglich 1 Kapsel mit ausreichend Wasser einnehmen.

 

Schon gewusst?

Der attraktive Strauch oder Baum Vitus agnus castus ist seit der Antike beliebt und trägt viele Namen, solche wie Athenbaum oder Abrahamstrauch. Die Bezeichnungen Mönchspfeffer, Keuschlamm, Keuschbaum oder auch Liebfrauenbettstroh rühren aus Zeiten, in denen Mönche und Nonnen mithilfe dieser Pflanze ihre Keuschheit zu bewahren versuchten. Der lateinische Artname bedeutet nicht zufällig keusches (castus) Lamm (agnus). Es hieß, alle Pflanzenteile seien hilfreich als „Anti-Aphrodisiakum“, die kleinen Steinfrüchte waren noch dazu als scharfes Gewürz nützlich.

Heute ist Mönchspfeffer Zierstrauch und anerkannte traditionelle Heilpflanze, vornehmlich für Frauen.

Die Keuschlammfrucht enthält zahlreiche pflanzliche Substanzen, darunter linolsäurehaltige Fette und ätherische Öle. Die interessantesten jedoch sind Flavonoide und andere sekundäre Pflanzenstoffe, viele verdanken der Pflanze ihren Namen. Einige davon (Casticin, Isovitexin und andere) scheinen zusammen mit Linolsäure Einfluss auf das Zusammenspiel von Progesteron, Östrogen, Prolactin und Gelbkörperhormon zu haben.

Hinweis:

Die empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Dieses Produkt ist kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.

Wichtiger Hinweis:

Produkt ist nicht für schwangere und stillende Frauen geeignet.

Adresse des Lebensmittel-Unternehmens

Zein Pharma - Germany GmbH
Industriestrasse 29
64569 Nauheim

PZN 17885534
Hersteller/Vertrieb: ZeinPharma Germany GmbH
Industriestraße 29
D-64569 Nauheim
Packungsgröße 180 St 
Darreichungsform Kapseln
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein

Zusatzbeschreibung

Hochkonzentrierter 10:1-Exkrakt aus der Frucht des Mönchspfeffers (Vitex agnus castus)

Ganze 20 Milligramm naturreiner Trockenextrakt je Kapsel

Für die Frau, die Balance schätzt – für besondere Tage im Monat

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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4 Preis solange der Vorrat reicht

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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