GIPROCOL Kautabletten Pfefferminz 30 St 

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Details
Hersteller/Vertrieb Norgine GmbH
Artikelnummer: 06915491
Packungsgröße 30 St 
Nettofüllmenge 120 g
Darreichungsform Kautabletten
Rezeptpflichtig nein
Apothekenpflichtig nein
derzeit nicht verfügbar

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Details

Stuhlweichmacher

Erste Maßnahme: Unser Wohlbefinden auf natürlichem und gesundem Wege wieder herzustellen. Und das möglichst schnell.

In manchen Fällen hält sich harter Stuhl über einen längeren Zeitraum – und das unabhängig von der Lebensweise oder der Ernährung. Hier hilft GIPROCOL, der neue Stuhlweichmacher. Der Wirkstoff Macrogol, der in den GIPROCOL-Kautabletten enthalten ist, bindet die Flüssigkeit, die z. B. durch Trinken zugeführt wird und sorgt dafür, dass der Stuhl aufgeweicht wird – und zwar ohne dem Körper Flüssigkeit und Elektrolyte zu entziehen. Der Stuhl kann dadurch seine natürliche, weiche Konsistenz zurück erhalten. Unser Wohlbefinden wird wieder hergestellt. Da Macrogol mit dem Stuhl wieder ausgeschieden wird, stellt sich kein Gewöhnungseffekt ein. So können die GIPROCOL-Kautabletten bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum eingenommen werden.

GIPROCOL fördert auf diese Weise die natürliche Stuhlkonsistenz und kann dadurch Schmerzen beim Stuhlgang vermindern.

Ein gesunder Darm ist die Basis für unser Wohlbefinden. Erfahren Sie mehr über dieses komplex funktionierende Wunderwerk und Gesundheitszentrum des Menschen.

Wenn der Darm als wichtigster Teil des Verdauungstraktes in irgendeiner Form beeinträchtigt ist, kann das fatale Auswirkungen haben. Warum dieses hochkomplexe Gesundheitszentrum so bedeutend für Gesundheit und Wohlbefinden ist, wird schnell klar, wenn man sich seine Aufgaben mal genauer anschaut. Unser Magen- und Darmtrakt enthält die größte Ansammlung von Nervenzellen außerhalb des Zentralnervensystems und ist daher ganz besonders sensibel. Bis zu acht Meter lang kann der Darm sein und er umfasst rund 80 Prozent unseres Immunsystems. Kein Wunder also, dass alles aus dem Gleichgewicht gerät, wenn hier mal was nicht stimmt.

Man mag es kaum glauben: Während des natürlichen Verdauungsprozesses gelangen pro Tag etwa neun Liter Flüssigkeit in Magen und Darm!

Beim Kauen produzieren wir besonders viel Speichel – insgesamt bemerkenswerte 1,7 Liter pro Tag! Wenn man sich da vor Augen führt, wie groß die Menge Flüssigkeit ist, die täglich in den Darm fließt, kann man sich gut vorstellen, dass es zu Störungen wie Durchfall oder Verstopfung kommen kann, sobald Flüssigkeitsaufnahme und Flüssigkeitsabsonderung aus dem Gleichgewicht geraten. Da der Körper zu 75% aus Wasser besteht, ist er ständig auf Nachschub angewiesen. Und auch der Darm kann nur dann seine Tätigkeit optimal ausführen, wenn ihm genügend Flüssigkeit zur Verfügung steht. Etwa zwei Liter Flüssigkeit am Tag sind ausreichend. Kommt es trotzdem zu hartem Stuhl oder Verstopfung, nützt zusätzliches Trinken in der Regel nichts. In solchen Situationen lindern oft rezeptfreie Stuhlweichmacher wie GIPROCOL-Kautabletten die Beschwerden, indem ein Wirkstoff wie Macrocol die Flüssigkeit bindet, die durch das Trinken zugeführt wird. Der Stuhl erhält dadurch seine natürliche Konsistenz zurück – und zwar ganz ohne dem Körper Flüssigkeit und Elektrolyte zu entziehen. Und damit stellt sich auch unser Wohlbefinden wieder ein.

Bei Arzneimitteln: Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder in Ihrer Apotheke.

* Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

¹ Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP)

² Apothekenverkaufspreis (AVP): Verkaufspreis gemäß der deutschen ABDA-Datenbank, d.h. verbindlicher Abrechnungspreis nach der deutschen ABDA-Datenbank bei Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (KK), die sich gemäß § 129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt, abzüglich eines Abschlags in Höhe von 5%, sofern die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der KK beglichen wird (§ 130 SGB V).

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⁶ Ersparnis gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP) oder des Apothekenverkaufspreises (AVP).

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